Gesetz nach kind nrw recht 2 grundschulklasse wiederholen

Das Kind hat das zweite Halbjahr 1. Klasse und dann die anschließende 2. Klasse überwiegend wegen Fehlzeiten verpasst. Es gab immer wieder Schulbesuchsphasen, aber da die Kleine massiv gemobbt wurde, litt sie bald wieder unter großen Ängsten und der Kinderarzt hat sie dann wieder krankgeschrieben. Wir kämpfen schon lange darum, dass die Lehrer das Mobbing endlich wahrnehmen, aber sie streiten das ab. Obwohl die Kinderpsychologin, der Kinderarzt und inzwischen auch das Jugendamt das Mobbing erkannt haben. Nun soll sie laut Klassenlehrerin die Schule wechseln, davor hat sie aber auch Angst. Sie möchte am liebsten zurück in Klasse 1, da kennr sie die Kinder, die nett zu ihr sind und hat dort viele Freunde. Da sie sehr leistungsstark ist, und in ihrer Klasse trotz der vielen Fehlzeiten Klassenbeste ist, willigt die Lehrerin der zurückstufung nicht ein. Wer weiss Rat?

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Gibt es ein Gesetz, nach dem ein Kind in NRW das Recht hat die 2. Grundschulklasse zu wiederholen?

Die Kleien wurde getestet. Sie ist sehr intelligent, aber von Hochbegabung ist keine Rede. In der Klasse, die sie besucht sind 28 Kinder, ausser ihr jedoch kein anderes Kind deutscher Herkunft. Sie ist vielleicht auch deshalb leistungsmäßig im Vorteil, andererseits, wahrscheinlich deshalb auch der Aussenseiter.
Laut Schulgesetz in allen Bundesländern gibt es Schulbezitke, in denen die Kinder bestimmten Schulen zugewiesen werden. Hier gibt es auch Ausnahmen, darum müssen sich aber die Eltern dann kümmern und gut begründen.
In dieser Sache würde ich als Elternteil den Weg gehen, dass mein Kind eine andere Schule besucht. Denn bei diesem Lernverhalten des eigenen Kindes sollte sie mehr gefordert und gefördert werden.
Ein Zurückstufen eine Klasse tiefer kann nur dann angestrebt und begründet werden, wenn die Leistungen dem Niveau der Klassenstufe nicht entsprechen. Also ein Rückwärts gibt es bei dieser Schilderung nicht.
Haben Sie Ihr Kind schon mal testen lassen? Leistungsfähigkeit, Lernfertigkeit usw.
Ich meinte auch nicht die Hochbegabung, damit wird oftmals Schindluder getrieben.
Auch bei so vielen Kindern ausländischer Herkunft oder ausländischem Hintergrund fällt es vielen Kindern schwer, aufmerksam und gleichberechtigt zu lernen.
Dennoch sollten Sie sich umschauen, ob es für ihr Kind keien andere Schuleinrichtung gibt, in der es sich wohler fühlt, besser lernen kann, ihre Möglichkeiten mehr auszuschöpfen vermag.
Eine Rückstufung in die 1. Klasse ist unter diesen Umständen nicht möglich.
Es handelt sich nicht um meine Tochter, sondern um meine Enkelin.Durch die vielen Mobbingangriffe und die daraus entstandenen Situationen ist das Kind voller Angst und ohne jedes Selbstwertgefühl. Sie sagt immer, sie möchte so gerne auch ein nettes Kind sein, sagt im gleichen Satz, dass sie ein blödes Kind ist und wir sie ja nur zum Trost anlügen, wenn wir ihr sagen, dass sie ein wunderbares, liebenswertes Mädchen ist. Mit diesen Negativgefühlen sich selbst gegenüber läuft sie nicht nur Gefahr, wieder in eine solche Situation zu geraten, sie schafft es kaum Kontakt zu anderen zu suchen.Von daher halten ihre Eltern es für gut, wenn sie dort starten kann, wo sie schon viele Freunde hat.
Immerhin, genau den aktuellen Unterrichtsstoff, dieser Klasse hat sie verpasst.


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