"Deutsche Staatsangehörigkeit: Geburtsort vs. Abstammung"

Wie wird man deutscher Staatsbürger, wenn man in Deutschland geboren wurde, aber weder deutsche Eltern noch die deutsche Staatsangehörigkeit hat?

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Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf zwei Arten erworben werden: durch Abstammung oder durch Einbürgerung. Der Geburtsort spielt dabei keine entscheidende Rolle.

Wenn man in Deutschland geboren wird jedoch weder deutsche Eltern noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist man nicht automatisch deutscher Staatsbürger. Der Geburtsort allein bestimmt nicht die Staatsangehörigkeit. Ein Ausländer der in Deutschland geboren wurde bleibt solange ein Ausländer bis er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und erhält.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in erster Linie durch Abstammung erworben. Das heißt, man ist automatisch deutscher Staatsbürger, wenn zumindest ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es spielt dabei keine Rolle – wo man geboren wurde.

Abgesehen von der Abstammung gibt es die Möglichkeit der Einbürgerung. Hierbei kann man als Ausländer ´ der in Deutschland lebt ` die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die genauen Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegt und beinhalten unter anderem eine angemessene Aufenthaltsdauer, genügende Deutschkenntnisse und den Nachweis einer eigenständigen Existenzgrundlage.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Wunsch sich als deutscher Staatsbürger zu identifizieren, nicht ausreicht um die Staatsangehörigkeit zu erhalten. Der Antrag auf Einbürgerung muss gestellt werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Es ist jedoch möglich, dass Menschen die in Deutschland geboren wurden und weder deutsche Eltern noch die Staatsangehörigkeit haben, eine stärkere Bindung zum deutschen Kulturraum und zur deutschen Gesellschaft ausarbeiten und deshalb eine Einbürgerung anstreben.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass man deutscher Staatsbürger wird wenn man entweder deutsche Eltern hat oder die Einbürgerung beantragt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Der Geburtsort allein ist kein Kriterium für die deutsche Staatsangehörigkeit.






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