Einstellungsvoraussetzungen für Migranten bei der Polizeibewerbung

Welche Einstellungsvoraussetzungen gelten für Migranten, die sich bei der Polizei bewerben möchten?

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Bei einer Bewerbung bei der Polizei in Deutschland müssen bestimmte Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt sowie für deutsche Staatsangehörige als ebenfalls für Migranten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit ist es nicht zwingend erforderlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Die Polizei ist auch an Bewerbern interessiert die betreffend Kenntnisse anderer Mentalitäten und Lebensweisen verfügen und diese in ihre Arbeit einbringen können.

Allerdings gibt es einige Einschränkungen bezüglich der Staatsangehörigkeit. So müssen Bewerber die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen, Sonderregelungen beachten. Im Fall von Berlin beispielsweise müssen Angehörige eines nicht EU-Mitgliedstaates die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen um eine Einstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bis zum Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis bei der Berliner Polizei ist ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht möglich.

Eine weitere Voraussetzung für eine Polizeibewerbung ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Dies betrifft sowohl das mündliche als auch das schriftliche Ausdrucksvermögen. Bei Migranten wird hierbei in der Regel die Muttersprache geprüft. Dies dient dazu sicherzustellen: Dass ein Bewerber die erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten besitzt um im Dienstalltag effektiv kommunizieren zu können. Insbesondere für die Arbeit in einschlägigen Vierteln oder mit spezifischen Zielgruppen kann dies von Vorteil sein.

Es ist jedoch wichtig anzumerken: Dass die Kenntnis der deutschen Sprache allein nicht ausreicht um bei der Polizei eingestellt zu werden. Weitere Einstellungsvoraussetzungen umfassen unter anderem das Mindestalter ´ eine abgeschlossene Schulbildung ` körperliche Fitness und eine einwandfreie Leumundszeugnis. Jeder Bewerber unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit muss diese Voraussetzungen erfüllen um für eine Ausbildung oder Einstellung bei der Polizei in Betracht gezogen zu werden.






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