Fragestellung: Ist es möglich, sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit gleichzeitig zu besitzen?
<p>Die Diskussion um die doppelte Staatsangehörigkeit erfährt derzeit regen Zulauf. Besonders bei jungen Menschen stellt sich die Frage, ob der Besitz mehrerer Pässe rechtlich zulässig ist. Ein Beispiel: Eine 19-jährige mit türkischem Pass fragt sich nach der Möglichkeit, zusätzlich einen deutschen Pass zu beantragen. Unweigerlich lenkt diese Überlegung die Aufmerksamkeit auf die Änderungen in den deutschen Einbürgerungsgesetzen.
