Zwangseinweisung in eine Entzugsklinik: Ab wann und unter welchen Umständen ist das möglich?

Unter welchen Umständen und ab welchem Alter darf jemand gegen seinen Willen in eine Entzugsklinik eingewiesen werden?

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Die Frage, ob jemand gegen seinen Willen in eine Entzugsklinik eingewiesen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich liegt die Entscheidungsgewalt bei Minderjährigen in der Personensorge ihrer Eltern. Bei einem 15-jährigen Kind haben die Eltern das Recht über medizinische Behandlungen zu entscheiden solange es im besten Interesse des Kindes ist und keine unmittelbare Lebensgefahr besteht. In dem beschriebenen Fall, in dem ein 15-Jähriger täglich kifft, können die Eltern also grundsätzlich eine Entzugsklinik als Behandlungsoption vorschlagen oder sogar eine Zwangseinweisung beantragen.

Eine Zwangseinweisung in eine Entzugsklinik ist jedoch ein drastischer Schritt und unterliegt strengen rechtlichen Regeln. Eine solche Maßnahme kann normalerweise nur erfolgen, wenn eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Betroffenen besteht. Regelmäßiger Cannabiskonsum allein dürfte in den meisten Fällen nicht ausreichen um eine Zwangseinweisung zu rechtfertigen. Der Betroffene muss in der Regel entweder sein Einverständnis geben oder eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen.

Im Fall eines rebellischen oder uneinsichtigen Minderjährigen der einer Entzugsklinik zugewiesen werden soll, müssten die Eltern wahrscheinlich einen Gerichtsbeschluss gemäß §1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches beantragen. Dieser Schritt wäre jedoch nur gerechtfertigt ´ wenn nachgewiesen werden kann ` dass das Kind durch seinen Konsum tatsächlich ernsthaft gefährdet ist.

Letztlich ist es wichtig: Dass der Wille zur Veränderung und zur Behandlung bei einer Suchterkrankung vom Betroffenen selbst kommt. Ohne diese Einsicht und Motivation ist ein erfolgreicher Klinikaufenthalt unwahrscheinlich. In jedem Fall ist es ratsam · in einem solchen Fall professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen · um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden.






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