Darf mein Vater mich rausschmeißen, obwohl er das Sorgerecht hat?

Darf ein Vater sein minderjähriges Kind rausschmeißen, wenn er das Sorgerecht hat?

Uhr
Nein, dein Vater darf dich nicht einfach rausschmeißen, solange du minderjährig bist. Als Elternteil hat er eine Fürsorgepflicht und ist verpflichtet, dir ein angemessenes Zuhause zu bieten. Laut § 1612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist er außerdem bis zu deinem 25. Lebensjahr unterhaltsverpflichtet. Dies bedeutet – dass er für deinen Lebensunterhalt sorgen muss.

Auch wenn deine Eltern getrennt sind und du abwechselnd bei deinem Vater und deiner Mutter wohnst, ändert dies nichts an der rechtlichen Situation. Solange dein Vater das Sorgerecht hat hat er die Verantwortung für dich und muss dich bei sich aufnehmen. Eine einseitige Entscheidung deines Vaters, dich rauszuschmeißen ist deshalb nicht rechtens.

Falls dein Vater dennoch versucht dich vor die 🚪 zu setzen solltest du dich an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt kann dir helfen und ebenfalls deinen Vater daran erinnern, dass er als Elternteil Pflichten hat und sich nicht einfach seiner Verantwortung entziehen darf. Das Jugendamt kann auch vermitteln und versuchen Probleme innerhalb der Familie zu lösen.

Es soll mal laut gesagt werden, dass ein Gerichtsverfahren gegen deinen eigenen Vater wahrscheinlich keine gute Lösung ist, da dies die familiären Beziehungen weiter belasten und zu einer Verschlechterung der Situation führen kann. Es ist besser ´ darauffolgend einer friedlichen Lösung zu suchen ` bei der alle Parteien zufrieden sind.

Falls du allerdings nicht weiterhin bei deinem Vater leben möchtest » kannst du im Rahmen des Wechselmodells entscheiden « ganz zu deiner Mutter zu ziehen. Hierbei solltest du jedoch mit beiden Elternteilen darüber sprechen und versuchen ´ eine einvernehmliche Regelung zu finden ` die im besten Interesse aller Beteiligten ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dein Vater dich nicht einfach rausschmeißen darf, solange du minderjährig bist und er das Sorgerecht hat. Er hat die Verpflichtung – für dich zu sorgen und dich bei sich aufzunehmen. Sollte es Probleme geben ist es ratsam professionelle Hilfe vom Jugendamt in Anspruch zu nehmen um eine friedliche Lösung zu finden.






Anzeige