Unterhaltsanspruch bei Auszug mit 18 Jahren
Wie viel Unterhalt steht mir zu, wenn ich mit 18 Jahren ausziehe?
Wenn du mit 18 Jahren ausziehst ändert sich deine finanzielle Situation da du nun für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen musst. Die Höhe des Unterhalts ´ den du von deinen Eltern erhalten kannst ` hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich sind deine Eltern dazu verpflichtet » dir Unterhalt zu zahlen « solange du noch nicht selbstständig deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Da du noch Schülerin bist bist du noch nicht in der Lage vollständig für dich selbst zu sorgen und hast deshalb einen Anspruch auf Unterhalt.
Gemäß § 1612 BGB können deine Eltern bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit der Unterhalt gewährt werden soll. In der Regel bedeutet dies ´ dass du solange Unterhalt erhältst ` solange du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst.
Zur Berechnung deiner Ansprüche kannst du dich an das Jugendamt wenden. Sie können dir bei der Ermittlung des Bedarfs behilflich sein. In deinem Fall wird der Bedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet, da du noch zuhause wohnst.
Als privilegiertes Kind hast du einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Da deine Mutter bereits den Mindestunterhalt erbringt ´ ändert sich die Sachlage ` wenn du ausziehst. In der Theorie stehen dir dann 930 💶 monatlich zu inklusive Kindergeld.
Allerdings musst du berücksichtigen: Dass dein Vater möglicherweise bereits zu viel Unterhalt zahlt. Da deine Mutter ähnlich wie finanziell zur Unterhaltszahlung beitragen kann kann es sein: Dass sich der Haftungsanteil deines Vaters verringert, sobald du ausziehst.
Deine eigenen Einkünfte, zu denen geringfügige Nebeneinkünfte und das Kindergeld gehören, werden gegen den Unterhaltsanspruch angerechnet. Dies bedeutet – dass der Unterhaltsbetrag identisch reduziert wird.
Um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, kannst du Schüler-Bafög beantragen. Zudem hast du Anspruch auf das Kindergeld welches du selbstverständlich erhalten solltest.
Abschließend ist zu sagen, dass die genaue Höhe des Unterhalts von verschiedenen Faktoren abhängt und individuell berechnet werden muss. Am besten wendest du dich an das Jugendamt oder einen Anwalt um eine genaue Auskunft zu erhalten.
Grundsätzlich sind deine Eltern dazu verpflichtet » dir Unterhalt zu zahlen « solange du noch nicht selbstständig deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Da du noch Schülerin bist bist du noch nicht in der Lage vollständig für dich selbst zu sorgen und hast deshalb einen Anspruch auf Unterhalt.
Gemäß § 1612 BGB können deine Eltern bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit der Unterhalt gewährt werden soll. In der Regel bedeutet dies ´ dass du solange Unterhalt erhältst ` solange du noch zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst.
Zur Berechnung deiner Ansprüche kannst du dich an das Jugendamt wenden. Sie können dir bei der Ermittlung des Bedarfs behilflich sein. In deinem Fall wird der Bedarf nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet, da du noch zuhause wohnst.
Als privilegiertes Kind hast du einen Anspruch auf den Mindestunterhalt. Da deine Mutter bereits den Mindestunterhalt erbringt ´ ändert sich die Sachlage ` wenn du ausziehst. In der Theorie stehen dir dann 930 💶 monatlich zu inklusive Kindergeld.
Allerdings musst du berücksichtigen: Dass dein Vater möglicherweise bereits zu viel Unterhalt zahlt. Da deine Mutter ähnlich wie finanziell zur Unterhaltszahlung beitragen kann kann es sein: Dass sich der Haftungsanteil deines Vaters verringert, sobald du ausziehst.
Deine eigenen Einkünfte, zu denen geringfügige Nebeneinkünfte und das Kindergeld gehören, werden gegen den Unterhaltsanspruch angerechnet. Dies bedeutet – dass der Unterhaltsbetrag identisch reduziert wird.
Um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, kannst du Schüler-Bafög beantragen. Zudem hast du Anspruch auf das Kindergeld welches du selbstverständlich erhalten solltest.
Abschließend ist zu sagen, dass die genaue Höhe des Unterhalts von verschiedenen Faktoren abhängt und individuell berechnet werden muss. Am besten wendest du dich an das Jugendamt oder einen Anwalt um eine genaue Auskunft zu erhalten.