Unterhalt und Kindergeld im Anerkennungsjahr als Erzieherin

Erhalte ich während meines Anerkennungsjahrs als Erzieherin noch Unterhalt und Kindergeld?

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Gemäß der aktuellen Gesetzgebung hast du während deines Anerkennungsjahrs als Erzieherin keinen Anspruch auf Unterhalt mehr, da dein Nettoeinkommen von 1․000-1.200€ höher ist als der Unterhaltsanspruch von 735€ für Kinder in Ausbildung. Dein Vater bzw․ deine Eltern sind nur bis zum Ende deiner Erstausbildung bzw․ deines Studiums unterhaltspflichtig. Bezüglich des Kindergelds sieht die Situation jedoch anders aus. Du hast weiterhin Anspruch auf Kindergeld solange das Anerkennungsjahr Bestandteil deiner Ausbildung ist und du unter 25 Jahre alt bist. Die Höhe deines eigenen Einkommens spielt dabei keine Rolle.

Der Unterhaltsanspruch während der Ausbildung oder des Studiums beträgt momentan 735€ pro Monat. Selbst wenn man davon eine Pauschale von 100€ für berufliche Aufwendungen wegen der Ausbildung abzieht, liegt dein Nettoeinkommen immer noch über diesem Betrag. Dies bedeutet · dass deine Eltern nicht weiterhin dazu verpflichtet sind · Unterhalt zu zahlen.

In Bezug auf das Kindergeld besteht der Anspruch im Normalfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres – solange die Ausbildung or das Studium noch läuft. Dabei spielt die Höhe deines eigenen Einkommens keine Rolle mehr. Die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde zum 01․01.2012 abgeschafft.

Da dein Vater bzw․ deine Eltern aufgrund deines Einkommens keine Unterhaltszahlungen mehr leisten müssen, steht dir zumindest das Kindergeld zu. Du könntest bei der Familienkasse einen schriftlichen Abzweigungsantrag stellen, sodass das Kindergeld direkt auf dein Konto überwiesen wird.

Generell ist es jedoch ratsam » sich bei der Schule « dem Ausbildungsbetrieb oder der Familienkasse über die genauen Regelungen und Ansprüche in deiner individuellen Situation zu informieren. Sie können dir weitere Informationen geben und klären ob in deinem Fall möglicherweise Sonderregelungen gelten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass du während deines Anerkennungsjahrs als Erzieherin keinen Unterhaltsanspruch mehr hast, da dein eigenes Nettoeinkommen über dem Unterhaltsbetrag liegt. Du hast jedoch weiterhin Anspruch auf Kindergeld solange die Ausbildung noch läuft und du unter 25 Jahre alt bist.






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