Ist 100€ Kostgeld für einen Jugendlichen in Ausbildung gerechtfertigt?

Ist es angemessen, dass ein Jugendlicher in Ausbildung, der 620€ netto verdient, 100€ Kostgeld an seine Mutter zahlt, obwohl er bereits 200€ Kindergeld und 570€ Unterhalt vom Vater erhält?

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Die Frage nach der Angemessenheit von Kostgeld ist immer eine individuelle Entscheidung die von verschiedenen Faktoren abhängt. In dem vorliegenden Fall sieht es so aus wie ob der Jugendliche genug Geld zur Verfügung hat um seinen Lebensunterhalt zu decken. Es ist jedoch ebenfalls wichtig die finanzielle Situation der Mutter zu berücksichtigen und zu überlegen, ob das Kostgeld wirklich notwendig ist.

Laut den Informationen aus dem Text erhält der Jugendliche 620€ netto pro Monat. Zusätzlich bekommt er 200€ Kindergeld und 570€ Unterhalt vom Vater. Insgesamt stehen ihm also monatlich 1․390€ zur Verfügung.
Die Fragestellerin bezweifelt, dass ein Jugendlicher ähnlich wie Geld im Monat kostet und gibt an, dass die Mutter noch genug Geld übrig hätte um den Lebensunterhalt des Jugendlichen zu decken.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Die Warmmiete Kosten für Strom und weitere Ausgaben ebenso wie Kleidung, Hobbys und Fahrkarten, ebenfalls gedeckt werden müssen. Es ist nicht klar, ob der Jugendliche diese Kosten bereits selbst übernimmt oder ob sie in den 620€ netto bereits enthalten sind.

Des Weiteren wird erwähnt, dass der Vater 570€ Unterhalt zahlt und dass dies wahrscheinlich aufgrund eines höheren vorherigen Einkommens des Vaters der Fall ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nettovergütung des Jugendlichen normalerweise auf den Unterhalt angerechnet wird und dass in diesem Fall etwa 260€ auf den Unterhalt angerechnet werden würden.

Es bleibt also eine Differenz von etwa 310€ die der Vater an die Mutter zahlen müsste. Zudem erhält die Mutter noch 250€ Kindergeld und hätte dadurch insgesamt etwa 510€ zur Verfügung um den Lebensunterhalt des Jugendlichen zu decken.

Die Entscheidung, ob 100€ Kostgeld angemessen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Mutter in der Lage ist, den Lebensunterhalt des Jugendlichen mit ihrem eigenen Einkommen und den Unterhaltszahlungen zu decken ist es möglicherweise nicht unbedingt notwendig, Kostgeld zu verlangen.

Es kann jedoch auch argumentiert werden, dass das Kostgeld eine erzieherische Funktion hat und den Jugendlichen dazu bringen soll, zu lernen dass Miete Strom und andere Ausgaben nicht umsonst sind. Das Kostgeld könnte auch dazu dienen dem Jugendlichen finanzielle Verantwortung beizubringen und ihn auf das alleine Leben vorzubereiten.

Letztendlich ist die Entscheidung über das Kostgeld eine persönliche Absprache zwischen der Mutter und dem Jugendlichen. Wenn die Mutter nicht auf das Kostgeld angewiesen ist könnte sie dieses eventuell sparen und dem Jugendlichen bei einem späteren Auszug als Unterstützung zukommen lassen.

Es ist wichtig: Dass beide Seiten offen über die finanzielle Situation sprechen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten die zur Verwendung alle Beteiligten fair und angemessen ist.






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