Vorgeschriebener Urlaub im Praktikumsbetrieb

Darf mir mein Chef vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen muss, auch wenn der Betrieb geschlossen ist?

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In Deutschland ist das Bundesurlaubsgesetz die Grundlage für die Regelung von Urlaubsansprüchen und -planung. Gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer und damit ebenfalls Praktikanten einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage richtet sich dabei nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, obwohl dabei der gesetzliche Mindestanspruch bei 20 Tagen pro Jahr liegt.

Im Fall von Betriebsferien in denen der Betrieb geschlossen ist darf der Arbeitgeber grundsätzlich auch vorgeben, wann die Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen sollen. Allerdings ist hierbei zu beachten ´ dass der Arbeitgeber das Recht hat ` den Urlaub zu planen freilich müssen die Wünsche der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden.

Im vorliegenden Fall Ihres Praktikums bei einem Kindergarten, in dem Ihnen acht Urlaubstage zustehen hat die Leitung vorgeschrieben dass Sie Ihren Urlaub an den Tagen nehmen müssen, an denen der Betrieb eigentlich geschlossen ist. Dies ist grundsätzlich zulässig da der Kindergarten während dieser Zeit nicht geöffnet ist und dadurch auch keine Praktikanten benötigt.

Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Nach der Rechtsprechung dürfen Arbeitgeber in der Regel nicht weiterhin als ~circa․ ein Drittel des Jahresurlaubs verplanen. Bei einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen wären das etwa 6-7 Tage. In Ihrem Fall mit 8 Urlaubstagen wäre dies also überschritten, wenn Sie nur 3 Tage selbst bestimmen dürfen. Es wäre also ratsam das 💬 mit der Leitung zu suchen und auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen.

Es ist zu beachten: Dass Praktikanten und feste Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Urlaubsansprüche nicht grundsätzlich unterschiedlich behandelt werden. Auch als Praktikant haben Sie Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Anzahl von Urlaubstagen und die Berücksichtigung Ihrer Urlaubswünsche im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten.

Insgesamt gilt also: Ja der Arbeitgeber darf vorgeben, wann Sie Ihren Urlaub nehmen müssen jedoch dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.






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