Umgangsrecht zwischen Großeltern und Enkeln: Wer hat recht?

Haben Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln oder nur die Eltern?

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Die Frage nach dem Umgangsrecht zwischen Großeltern und Enkeln ist tatsächlich eine spannende Angelegenheit. Dein Bruder hat zum Teil recht, denn ebenfalls Großeltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln. Dieses Recht kann sogar gerichtlich geltend gemacht werden, wenn die Großeltern den Kontakt zu ihren Enkeln nicht freiwillig erhalten.

Doch auch du liegst nicht ganz falsch, denn das Umgangsrecht der Großeltern hängt in der Regel davon ab, ob vorher eine enge Beziehung zwischen ihnen und dem Enkelkind bestand. Beispielsweise, wenn die Großeltern regelmäßig für die Betreuung zuständig waren oder im gleichen Haushalt lebten. Sollten die Eltern den Umgang verbieten, kann es wiederum sein, dass während der Umgangszeit eines Elternteils auch die Großeltern Kontakt zum Enkelkind haben können.

Die gesetzliche Grundlage dafür findest du im § 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass das Kindeswohl entscheidend ist und im Sinne des Kindes auch Großeltern ein Umgangsrecht zustehen kann, besonders wenn sie wichtige Bezugspersonen für das Kind sind.

Seit 1998 ist das Umgangsrecht für Großeltern gesetzlich verankert um ihre Bedeutung als Bezugspersonen zu würdigen. Letztendlich steht also das Wohl des Kindes im Vordergrund und wenn der Kontakt zu den Großeltern für das Kind bedeutend ist sollte dieser auch gepflegt werden unabhängig von Trennungen oder Konflikten zwischen den Eltern. Also, liebe Bella, in diesem Fall haben beide Standpunkte ihre Berechtigung und es ist wichtig, das Umgangsrecht im Sinne des Kindeswohls zu betrachten.






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