Namensänderung in Deutschland - Was muss ich beachten?

Kann ich meinen Vornamen und Nachnamen ändern und wird mein Antrag genehmigt, weil ich sehr unter meinem echten Namen leide?

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Eine Änderung des Familiennamens ist in Deutschland nur eingeschränkt möglich und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. In der Regel erfolgt eine Namensänderung nur bei Eheschließung, Scheidung oder Adoption. Allerdings kann in einigen begründeten Ausnahmefällen eine behördliche Namensänderung beantragt werden. Diese kann bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Entscheidend für die Genehmigung eines Namensänderungsantrags ist, ob ein wichtiger Grund vorliegt der das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt. Typische Gründe für eine Namensänderung sind häufige Nachnamen die anstößig oder lächerlich klingen oder zu unangemessenen Wortspielen führen können. Auch Schwierigkeiten in Schreibweise oder Aussprache des Nachnamens können ein Änderungsgrund sein. Ebenso ist es möglich den Nachnamen aufgrund von negativen Erlebnissen innerhalb der Familie zu ändern. Hierfür benötigt man jedoch ein ärztliches Gutachten, das den Zusammenhang zwischen dem Nachnamen und dem Leidensdruck des Antragstellers bestätigt.

Die Änderung des Vornamens gestaltet sich in der Regel einfacher. Gründe die eine Änderung rechtfertigen könnten, sind beispielsweise ein nicht eindeutig erkennbares Geschlecht im aktuellen Namen, ein Name der zu Lächerlichkeit einlädt oder schwierig auszusprechen und zu schreiben ist.

Bei der Beantragung einer Namensänderung fallen Gebühren an die abhängig von den individuellen Umständen variieren können. Der Höchstsatz für die Änderung des Familiennamens liegt bundesweit bei 1․022 💶 und für die Änderung des Vornamens bei 255 Euro. Zusätzlich entstehen noch Folgekosten, da nach der Änderung sämtliche Dokumente ebenso wie Zeugnisse Personalausweis, Krankenkasse und Bankunterlagen, angepasst werden müssen. Wird der Antrag abgelehnt – fällt ähnlich wie eine Gebühr an.

Es ist ratsam vor Antragsstellung Kontakt zur zuständigen Namensänderungsbehörde aufzunehmen um die Zuständigkeit und die Aussicht auf Erfolg zu prüfen. Wenn ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, muss es eine eigene Erklärung zur Namensänderung abgeben gleichwohl muss der gesetzliche Vertreter dieser Erklärung zustimmen.

Es sollte beachtet werden: Dass eine Namensänderung in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist und dass damit Kosten verbunden sind. Es ist deshalb empfehlenswert ´ vorab gut zu prüfen ` ob die Gründe für eine Namensänderung genügend sind und ob die finanziellen Aufwendungen in Relation zu den persönlichen Bedürfnissen stehen.






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