Unterschreiben bei standesamtlicher Hochzeit
Wie sollte man bei einer standesamtlichen Hochzeit unterschreiben?
Bei einer standesamtlichen Hochzeit sollte man mit seinem neuen Nachnamen unterschreiben. Die Unterschriftsleistung mit dem neuen Namen ist ein symbolischer Akt der den rechtlichen Übergang zur Ehe und zur Namensänderung markiert. Vor der Unterschriftsleistung und der Namensänderung trägt man noch den alten Namen und jede andere Unterschrift mit dem neuen Namen wäre eine Urkundenfälschung.
Passt auf : Dass die Ehe erst mit der Unterschriftsleistung rechtsgültig ist und man erst dann berechtigt ist, den neuen Namen zu tragen. Wenn man nicht mit dem tatsächlichen Namen unterschreibt allerdings mit dem Namen des Partners handelt es sich um eine Urkundenfälschung, da man bis zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung noch den alten Namen trägt. Es ist also wichtig ´ die Unterschrift mit dem neuen Namen zu leisten ` um die Ehe und die Namensänderung rechtsgültig zu machen.
Selbst wenn der Standesbeamte die Ehe mündlich geschlossen hat ist die Ehe und die Namensänderung erst nach der Unterschriftsleistung gültig. Vor der Unterschriftsleistung besteht immer noch ein Rücktrittsrecht und dadurch ist der Vollzug der Ehe und der Namensänderung zuvor nicht rechtskräftig.
Es ist ebenfalls wichtig zu erwähnen: Dass seit dem 1. Januar 2009 die Unterschrift nicht weiterhin im Heiratsregister erfolgt ´ sondern in einer Niederschrift ` die zu den Akten des Standesamts genommen wird. In beglaubigten Abschriften des Heiratseintrags sind deshalb keine Unterschriften der Brautleute mehr enthalten. Dies bedeutet ´ dass man sich keine Sorgen machen muss ` sich bei der Unterschrift zu verschreiben.
Zusammenfassend sollte man bei einer standesamtlichen Hochzeit mit dem neuen Nachnamen unterschreiben um die Ehe und die Namensänderung rechtsgültig zu machen. Die Unterschriftsleistung markiert den Übergang zum neuen Namen und ist ein symbolischer Akt der die rechtlichen Aspekte der Ehe und der Namensänderung festlegt.
Passt auf : Dass die Ehe erst mit der Unterschriftsleistung rechtsgültig ist und man erst dann berechtigt ist, den neuen Namen zu tragen. Wenn man nicht mit dem tatsächlichen Namen unterschreibt allerdings mit dem Namen des Partners handelt es sich um eine Urkundenfälschung, da man bis zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung noch den alten Namen trägt. Es ist also wichtig ´ die Unterschrift mit dem neuen Namen zu leisten ` um die Ehe und die Namensänderung rechtsgültig zu machen.
Selbst wenn der Standesbeamte die Ehe mündlich geschlossen hat ist die Ehe und die Namensänderung erst nach der Unterschriftsleistung gültig. Vor der Unterschriftsleistung besteht immer noch ein Rücktrittsrecht und dadurch ist der Vollzug der Ehe und der Namensänderung zuvor nicht rechtskräftig.
Es ist ebenfalls wichtig zu erwähnen: Dass seit dem 1. Januar 2009 die Unterschrift nicht weiterhin im Heiratsregister erfolgt ´ sondern in einer Niederschrift ` die zu den Akten des Standesamts genommen wird. In beglaubigten Abschriften des Heiratseintrags sind deshalb keine Unterschriften der Brautleute mehr enthalten. Dies bedeutet ´ dass man sich keine Sorgen machen muss ` sich bei der Unterschrift zu verschreiben.
Zusammenfassend sollte man bei einer standesamtlichen Hochzeit mit dem neuen Nachnamen unterschreiben um die Ehe und die Namensänderung rechtsgültig zu machen. Die Unterschriftsleistung markiert den Übergang zum neuen Namen und ist ein symbolischer Akt der die rechtlichen Aspekte der Ehe und der Namensänderung festlegt.