Rechtliche Folgen einer Wette mit einem minderjährigen Kind

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Wette mit einem minderjährigen Kind, wenn dieses sich weigert, den vereinbarten Betrag auszuzahlen?

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Im vorliegenden Fall wurde eine Wette zwischen einem Erwachsenen und einem 10-jährigen Kind abgeschlossen. Der Erwachsene gewann die Wette jedoch das Kind weigert sich, den vereinbarten Betrag von 150€ auszuzahlen. Die Frage die sich hier stellt, ist, ob ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist und ob der Erwachsene einen Anspruch auf das Geld hat.

Die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen ist gesetzlich geregelt. Nach deutschem Recht sind Kinder unter 7 Jahren generell nicht geschäftsfähig. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen gleichwohl bedarf es hierbei der Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.

Im vorliegenden Fall wurde keine Zustimmung der Eltern eingeholt. Daher könnte argumentiert werden: Dass der Vertrag schwebend unwirksam ist. Dies bedeutet – dass er erst mit Zustimmung der Eltern oder mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes wirksam werden würde. Als Folge daraus hätte der Erwachsene kein Recht auf den ausgemachten Betrag.

Es ist wichtig zu beachten: Dass Spielschulden grundsätzlich nicht einklagbar sind. Es handelt sich dabei um sogenannte Ehrenschulden ´ bei denen es nicht möglich ist ` gerichtlich eine Zahlung einzufordern. Dies gilt ebenfalls in dem vorliegenden Fall. Selbst wenn der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen wäre, könnte der Erwachsene das Kind nicht juristisch zur Zahlung des Geldes zwingen.

Es ist zu betonen: Dass es moralisch fragwürdig ist mit einem minderjährigen Kind um Geld zu wetten. Essenziell bleibt: Dass Erwachsene eine verantwortungsvolle Rolle einnehmen und sich bewusst sind, dass Minderjährige oft nicht die rechtliche und finanzielle Urteilsfähigkeit haben um solche Entscheidungen zu treffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Erwachsene höchstwahrscheinlich kein Recht auf den ausgemachten Betrag hat, da der Vertrag schwebend unwirksam ist und Spielschulden nicht einklagbar sind. Es ist wichtig, dass Erwachsene verantwortungsvoll handeln und keine Wetten oder Verträge mit minderjährigen Kindern beenden.






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