Unterhalt trotz Bedarfsgemeinschaft: Was Sie wissen sollten

Wie beeinflusst das Zusammenleben mit dem Kindesvater den Anspruch auf Unterhalt?

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Das Thema Unterhalt und Hartz IV ist äußerst komplex. Eine Frau hat sich in einem Forum mit folgender Frage gemeldet: Sie bezieht Hartz IV, hat einen sechs Monate alten Sohn und lebt mit dem Kindesvater zusammen. Obwohl sie seit fast 11 Monaten getrennt sind stellt sich die Frage nach dem Unterhaltsanspruch. Sie fragt sich, ebenso wie die Unterhaltshöhe festgelegt wird und ob es möglich ist mit dem Kindesvater zusammenzuwohnen ohne dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht.

Im Grunde genommen gilt Folgendes: Wenn Sie mit dem Kindesvater zusammen leben, werden Sie als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Unabhängig davon, ob eine „freundschaftliche“ Beziehung besteht, zählt das Zusammenleben als Indikator für eine Bedarfsgemeinschaft. Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft den Unterhaltsvorschuss. Solange der Kindesvater im selben Haushalt lebt besteht kein Anspruch auf diesen Vorschuss. Das Jobcenter wird in der Regel ebenfalls keine finanziellen Mittel für die Mutter bereitstellen, solange der Kindesvater nicht offiziell auszieht.

Der Kindesvater hat ganz gleich wo er wohnt eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind. Die Mindesthöhe beträgt 225 💶 abhängig von seinem Einkommen. Um den Unterhalt zu regeln ´ empfiehlt es sich ` das Jugendamt einzubeziehen. Dort kann eine Beistandschaft eröffnet und der Unterhalt in Form einess festgelegt werden. Das bedeutet ´ dass der Vater verpflichtet wird ` einen bestimmten Betrag monatlich zu zahlen.

Anders sieht es aus wenn der das Kind und dessen Mutter in einer häuslichen Gemeinschaft leben und es keine Bedarfsgemeinschaft gibt. In diesem Fall geht die Meinungsbildung über die Unterkunftsverhältnisse stark über die persönliche Beziehung hinaus. Die Wahrheit ist: Ob Sie eine „WG“ führen oder nicht, interessiert im Falle von Hartz IV und Unterhalt niemanden. Entscheidend ist hierbei immer der Nachweis wie die wirtschaftlichen Verhältnisse strukturiert sind.

Der Kindesvater könnte auf die Idee kommen: Dass seine Lebensumstände keinen Einfluss auf die finanzielle Hilfe der Mutter haben jedoch rechtlich sieht das ganz anders aus. Er ist zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet – unabhängig von der Wohnsituation. Wenn er darauf drängt wie Vater angegeben zu werden, sollte klar sein: Das hat Auswirkungen auf den Unterhalt.

Geld ist oft ein heikler Punkt. Beamte des Jobcenters werden das Einkommen des Vaters in die Berechnung mit einbeziehen, sobald die Bedarfsgemeinschaft offiziell anerkannt wird. So kann es sein: Dass die Mutter am Ende finanziell schlechter dasteht wenn sie sich von ihrem Ex trennt und er nicht bereit ist, Unterhalt zu leisten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist der neue Freund der Mutter. Die Beziehung hat im Rahmen der Berechnung von Hartz IV keine Relevanz, solange er nicht im gleichen Haushalt lebt. Der Unterhalt für das Kind bleibt dennoch eine Pflicht des Kindesvaters.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass eine Klärung der wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen notwendig ist. Ein Aufeinandertreffen der Interessen kann von sozialrechtlicher Komplexität gekennzeichnet sein. Vor allem Frauen in ähnlichen Situationen sollte bewusst sein, dass die Rechte ihrer Kinder Priorität haben müssen – und dass gesetzliche Ansprüche nicht in den Hintergrund gedrängt werden dürfen um private Konflikte zu vermeiden.






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