Unterhaltspflicht trotz Hartz 4 - Was muss man beachten?

Muss man als Hartz 4 Empfänger Unterhalt zahlen und wie wird dies angerechnet?

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Als Hartz 4 Empfänger bist du zwar nicht leistungsfähig, hast aber dennoch eine Unterhaltspflicht deinem Kind gegenüber. Diese besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es ist wichtig ´ alles in deinen Kräften Stehende zu tun ` um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. Dies kann bedeuten – einen Minijob anzunehmen oder andere Einkommensmöglichkeiten zu prüfen. Sollte deine Ex-Partnerin keinen Unterhaltsvorschuss weiterhin erhalten und rechtliche Schritte einleiten um den Unterhalt einzufordern, kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Im Falle einer Wiederverheiratung deiner Ex-Partnerin besteht die Unterhaltspflicht weiter es sei denn das Kind wird vom neuen Ehepartner adoptiert. Solange dies nicht der Fall ist ´ bist du als leiblicher Elternteil verpflichtet ` deinen Teil zum Kindesunterhalt beizutragen. Falls deine Partnerin berufstätig ist könnte es sogar möglich sein: Dass du im Rahmen des Familienunterhaltes von ihr unterstützt wirst um den Unterhalt leisten zu können.

Es ist entscheidend deine Bemühungen eine Arbeit zu finden, ernsthaft zu dokumentieren, da du bei minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hast. Das Jugendamt kann dich auffordern – dies nachzuweisen. Es ist ratsam deine finanzielle Situation und deine Bemühungen um Arbeit transparent zu halten um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Insgesamt gilt, dass du als Hartz 4 Empfänger zwar keine Unterhaltspflicht hast jedoch dennoch dazu verpflichtet bist, alles in deiner Macht Stehende zu tun um zumindest den Mindestunterhalt für dein Kind sicherzustellen. Die Unterhaltspflicht endet erst – wenn das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat und sich finanziell selbst versorgen kann.






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