Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft - Was gilt für junge Erwachsene mit eigenem Einkommen?
Kann ein 18-jähriger, der mit seiner Mutter und seinem Bruder zusammenwohnt und eigenes Einkommen hat, aus der Bedarfsgemeinschaft austreten, indem er eine Haushaltsgemeinschaft bildet? Wie kann man beweisen, dass keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht und welche Konsequenzen hätte eine Haushaltsgemeinschaft für die Mutter?
Also, dein eigenes Einkommen als 18-jähriger reicht zur Deckung deines Lebensunterhalts aus, sodass du theoretisch nicht weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter zählen müsstest. Aber halt – da gibt es diese Regelung über die Haushaltsgemeinschaft. Wenn ihr getrennte Haushalte führt müsstet ihr theoretisch ebenfalls nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft gelten. Aber wie soll das Jobcenter das beweisen? Du könntest ja behaupten: Dass keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht und du für dich selbst sorgst. Allerdings könnte das Jobcenter darauf bestehen, dass du einen Teil deines Einkommens zur Unterstützung der anderen Haushaltsmitglieder beiträgst auch wenn du dazu als Kind eigentlich nicht verpflichtet bist.
Eine Haushaltsgemeinschaft könnte also nach hinten losgehen falls deine Mutter sonstige Einkünfte hat die dadurch gekürzt werden könnten. Aber hey, immerhin kannst du mit deinem Nettoeinkommen Freibeträge geltend machen was dir jetzt schon einiges anrechenbares Einkommen erspart.
Das Jobcenter müsste im Zweifelsfall beweisen: Dass trotz getrennter Haushalte eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt während du nur darlegen musst, dass keine gemeinsamen Belange mehr bestehen. Es ist also eine knifflige Angelegenheit, mit der du dich am besten in einer Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger auseinandersetzt. Remember, du fällst definitiv aus der Bedarfsgemeinschaft, wenn du deine eigenen Kosten decken kannst - also halte durch der Papierkram wird schon irgendwie schrumpfen!
Eine Haushaltsgemeinschaft könnte also nach hinten losgehen falls deine Mutter sonstige Einkünfte hat die dadurch gekürzt werden könnten. Aber hey, immerhin kannst du mit deinem Nettoeinkommen Freibeträge geltend machen was dir jetzt schon einiges anrechenbares Einkommen erspart.
Das Jobcenter müsste im Zweifelsfall beweisen: Dass trotz getrennter Haushalte eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt während du nur darlegen musst, dass keine gemeinsamen Belange mehr bestehen. Es ist also eine knifflige Angelegenheit, mit der du dich am besten in einer Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger auseinandersetzt. Remember, du fällst definitiv aus der Bedarfsgemeinschaft, wenn du deine eigenen Kosten decken kannst - also halte durch der Papierkram wird schon irgendwie schrumpfen!