Zusammenziehen mit Partner und Hartz 4 - Wie wirkt sich das auf die Leistungen aus?

Wenn der Partner arbeitet und ich Hartz 4 beziehe, wie wirkt sich das auf meine Leistungen und die Miete aus, wenn wir zusammenziehen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Wer zahlt die Miete und wie wird das Einkommen meines Partners angerechnet?

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Wenn du mit deinem neuen Partner zusammenziehst während du Hartz 4 beziehst gibt es bestimmte Regelungen und Anrechnungen die du beachten musst. Zunächst einmal · wenn der neue Partner nicht der Vater deiner Kinder ist · seid ihr während der ersten 12 Monate eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Das bedeutet: Dass du weiterhin Hartz 4 für dich und deine Kinder erhalten würdest und ebenfalls die Mietanteile für eure Bedarfsgemeinschaft. Nach dem 13. Monat des Zusammenlebens wird das Einkommen deines Partners auf eure Bedarfsgemeinschaft angerechnet und die Auszahlung des Jobcenters würde sich identisch reduzieren.

Solange ihr nicht heiratet solltest du auch weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten zumindest solange das eine Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ab der Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel ein Mindesteinkommen von 600 € Brutto. Ihr zählt dann als eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen deines Partners sowie das Kindergeld werden auf die Leistungen angerechnet.

Um herauszufinden, ebenso wie sich das Einkommen deines Partners auf deine Leistungen auswirkt, kannst du einfach zusammenrechnen was ihr an Hartz 4 bekommen würdet. Davon wird das Einkommen deines Partners und das Kindergeld abgezogen. Wenn dabei ein auf der Rechnung steht bedeutet dies: Dass ihr Geld vom Amt als Zuschuss erhaltet, da das Gehalt nicht ausreicht. Steht ein geht ihr leer aus.

Im Falle der Miete gilt: Dass diese durch vier geteilt wird. Bei Anspruch werden drei Teile übernommen, den vierten muss dein Partner selbst zahlen. Miete bezahlt das Amt – da du ALG 2 bekommst und sein Einkommen für den Bedarf aller vier Personen nicht ausreicht.

Es ist wichtig die genauen Regelungen und Anrechnungen mit dem Jobcenter zu besprechen, da sich die Vorschriften je nach individueller Situation und örtlichen Gegebenheiten unterscheiden können.

Wenn du unsicher bist wie sich das Zusammenziehen mit deinem Partner auf deine Leistungen auswirkt ist es ratsam, sich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.






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