Bürgergeld beantragen nach Trennung: Was steht ihr zu?

Kann sie Bürgergeld beantragen, wenn sie sich von ihrem Partner getrennt hat und welche Unterhaltsansprüche bestehen?

Uhr
Nach der Trennung von ihrem Partner und dem gemeinsamen Kind hat sie die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen um finanzielle Hilfe zu erhalten. Da sie mit ihrem Ex-Partner noch zusammenwohnt könnte es schwierig sein ALGII zu erhalten, da eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Es empfiehlt sich, eine eigene angemessene Unterkunft zu finden und vom Jobcenter eine Zusicherung für die Übernahme der Mietkaution zu erhalten. Mit einem Nettoeinkommen von ~circa․ 700 Euro, Kindergeld und Unterhalt hat sie wahrscheinlich Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter wird den Unterhalt für das Kind in Eigenregie geltend machen und von ihr verlangen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet ´ und sie muss prüfen ` ob sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag hat.

Ihr Ex-Partner ist unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind und sie hat möglicherweise Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Unterhalt und Kindergeld werden auf das Bürgergeld angerechnet, deshalb sollte sie den Unterhalt außen vorlassen, bis die Höhe geklärt ist. Kindergeld und Kindesunterhalt werden bedarfsmindernd angerechnet und für das Kind könnte sie möglicherweise keine zusätzlichen Leistungen erhalten, da sein Bedarf dadurch gedeckt ist. Es wird empfohlen einen formlosen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter zu stellen und die Situation ebendies zu klären um die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.






Anzeige