Elterngeld und Bürgergeld - Kombinierbarkeit und Anspruch

Kann ich gleichzeitig Elterngeld und Bürgergeld beziehen? Steht uns das mit unserem Nettogehalt zu?

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Es ist grundsätzlich möglich, sowie Elterngeld als ebenfalls Bürgergeld zu beziehen freilich unterliegt das Elterngeld einer Anrechnung auf das Bürgergeld. In Ihrem Fall · in dem Ihr Mann noch in der Ausbildung ist und Sie die Hauptverdienerin sind · kann dies zu einer knappen finanziellen Situation führen. Das Elterngeld, das Sie voraussichtlich erhalten werden, reicht nicht aus um Ihren Bedarf zu decken und deshalb kann es sinnvoll sein, ergänzend Bürgergeld zu beantragen.

Die Kombinierbarkeit von Elterngeld und Bürgergeld ist grundsätzlich gegeben. Allerdings wird das Elterngeld als Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches II betrachtet und dadurch auf das Bürgergeld angerechnet. Dies bedeutet – dass das Bürgergeld um den Betrag des erhaltenen Elterngeldes gekürzt wird. Ähnlich wie beim Kindergeld wird das Elterngeld also auf das Bürgergeld angerechnet was Ihre finanzielle Situation nicht unerheblich beeinflussen kann.

In Ihrem Fall, in dem Sie mit Ihrem Mann und dem Kind bei den Schwiegereltern wohnen und aufgrund des knappen Nettoeinkommens keinen Umzug finanzieren können ist es wichtig, alle möglichen Unterstützungsleistungen in Betracht zu ziehen. Neben dem Bürgergeld könnten auch Wohngeld und Umzugskostenzuschuss eine Option sein um Ihre Wohnsituation zu optimieren.

Es ist ratsam sich an das örtliche Bürgeramt zu wenden um die genauen Ansprüche und Leistungen für Ihre Bedarfsgemeinschaft zu klären. Ein Bürgergeldrechner im Internet kann Ihnen helfen, eine grobe Einschätzung der möglichen Leistungen zu erhalten. Des Weiteren sollte auch überprüft werden, ob Ihr Mann unter 25 Jahren ist und somit ggf․ Anspruch auf eigenes Einkommen, sein Kindergeld und eventuellen Unterhalt von seinen Eltern hat.

Zusätzlich könnte Ihr Mann, da er sich noch in der Ausbildung befindet, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen um die finanzielle Situation zu verbessern. Essenziell bleibt alle Möglichkeiten auszuloten um die bestmögliche Unterstützung für Ihre Familie zu erhalten und um auch die Wohnsituation zu verbessern, falls ein Umzug in eine angemessenere Wohnung in Betracht gezogen wird.






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