Wie wird das Elterngeld genau berechnet?
Das Elterngeld in Deutschland ist ein wichtiges finanzielles Unterstützungselement für frischgebackene Eltern. Doch wie ebendies wird es berechnet? Zunächst einmal wird es nicht einfach aus dem Tarifentgelt oder dem Gesamt Bruttoentgelt abgeleitet. Stattdessen basiert die Berechnung auf dem Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Der Durchschnitt dieser Gehälter spielt eine zentrale Rolle.
Dabei wird das Elterngeld-Netto ermittelt. Hierbei müssen pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt werden. Das heißt der Betrag der tatsächlich ausgezahlt wird ist nicht genauso viel mit dem Bruttoeinkommen. Maximal können 2․770 💶 bei der Berechnung Berücksichtigung finden. Für die steuerlichen Abzüge verwendet das Elterngeld die gleichen Daten die das Finanzamt anwendet. Faktoren wie die Steuerklasse fließen in die Berechnung ein.
Zusätzlich gibt es Unterschiede bei verschiedenen Personengruppen. Bei nichtselbständigen Personen wird das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Das bedeutet, hier wird es ganz konkret – das Einkommen das tatsächlich versteuert wurde spielt eine Rolle. Für Eltern mit Mischeinkommen, etwa wenn jemand sowie nichtselbständig tätig ist als ebenfalls ein Gewerbe betreibt oder in der Landwirtschaft arbeitet, wird hingegen das Einkommen aus dem gesamten Kalenderjahr vor der Geburt betrachtet. Das umfasst die Verdienstabrechnungen von Januar bis Dezember. Ebenso wird der Einkommensgewinn aus dem Gewerbebetrieb darauffolgend dem Steuerbescheid erfasst.
Ein interessanter Punkt ist, dass das Elterngeld als Netto-Betrag ausgeschüttet wird. Es ist nicht einfach ein Abzug vom Nettogehalt. Dies führt dazu ´ dass Eltern strategisch überdenken sollten ` in welcher Steuerklasse sie sich befinden. Ein Wechsel zu einer günstigeren Steuerklasse kann manchmal erhebliche Vorteile mit sich bringen. Dies gilt besonders für jene die das Elterngeld über einen längeren Zeitraum beziehen möchten. Tatsächlich könnte ein solcher Wechsel die Gesamtbelastungen durch Abzüge verringern und effektiv die Höhe des Elterngeld-Netto erhöhen.
Zusammenfassen lässt sich festhalten – die Elterngeldberechnung ist eine komplexe Thematik. Es ist kein einfaches Prozedere – das von Brutto oder Tarifentgelt abhängt. Die Grundlage bildet das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, obwohl dabei das Netto am Ende entscheidend ist. Dabei kommen verschiedene Faktoren und individuelle Einkommenssituation gut zur Geltung. Wenn man alles bedenkt – den Wechsel in eine leichtere Steuerklasse – kann dies für viele Eltern erheblich Einfluss auf die finanzielle Lage haben insbesondere dann wenn sie für ihren Nachwuchs länger Unterstützung benötigen.
Dabei wird das Elterngeld-Netto ermittelt. Hierbei müssen pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt werden. Das heißt der Betrag der tatsächlich ausgezahlt wird ist nicht genauso viel mit dem Bruttoeinkommen. Maximal können 2․770 💶 bei der Berechnung Berücksichtigung finden. Für die steuerlichen Abzüge verwendet das Elterngeld die gleichen Daten die das Finanzamt anwendet. Faktoren wie die Steuerklasse fließen in die Berechnung ein.
Zusätzlich gibt es Unterschiede bei verschiedenen Personengruppen. Bei nichtselbständigen Personen wird das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Das bedeutet, hier wird es ganz konkret – das Einkommen das tatsächlich versteuert wurde spielt eine Rolle. Für Eltern mit Mischeinkommen, etwa wenn jemand sowie nichtselbständig tätig ist als ebenfalls ein Gewerbe betreibt oder in der Landwirtschaft arbeitet, wird hingegen das Einkommen aus dem gesamten Kalenderjahr vor der Geburt betrachtet. Das umfasst die Verdienstabrechnungen von Januar bis Dezember. Ebenso wird der Einkommensgewinn aus dem Gewerbebetrieb darauffolgend dem Steuerbescheid erfasst.
Ein interessanter Punkt ist, dass das Elterngeld als Netto-Betrag ausgeschüttet wird. Es ist nicht einfach ein Abzug vom Nettogehalt. Dies führt dazu ´ dass Eltern strategisch überdenken sollten ` in welcher Steuerklasse sie sich befinden. Ein Wechsel zu einer günstigeren Steuerklasse kann manchmal erhebliche Vorteile mit sich bringen. Dies gilt besonders für jene die das Elterngeld über einen längeren Zeitraum beziehen möchten. Tatsächlich könnte ein solcher Wechsel die Gesamtbelastungen durch Abzüge verringern und effektiv die Höhe des Elterngeld-Netto erhöhen.
Zusammenfassen lässt sich festhalten – die Elterngeldberechnung ist eine komplexe Thematik. Es ist kein einfaches Prozedere – das von Brutto oder Tarifentgelt abhängt. Die Grundlage bildet das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt, obwohl dabei das Netto am Ende entscheidend ist. Dabei kommen verschiedene Faktoren und individuelle Einkommenssituation gut zur Geltung. Wenn man alles bedenkt – den Wechsel in eine leichtere Steuerklasse – kann dies für viele Eltern erheblich Einfluss auf die finanzielle Lage haben insbesondere dann wenn sie für ihren Nachwuchs länger Unterstützung benötigen.