Wie wird das Elterngeld genau berechnet?

Wird das Elterngeld vom Tarifentgelt oder vom Gesamt Bruttoentgelt berechnet?

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Das Elterngeld wird weder vom Tarifentgelt noch vom Gesamt Bruttoentgelt berechnet. Es basiert auf dem Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt und wird als Durchschnitt berechnet. Allerdings wird ein Elterngeld-Netto berechnet, bei dem pauschale Abzüge für Steuern und Sozialausgaben berücksichtigt werden. Das Ergebnis davon ist das Elterngeld-Netto, obwohl dabei maximal 2․770 💶 berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der Steuer werden die gleichen Daten verwendet ´ die ebenfalls das Finanzamt nutzt ` ebenso wie zum Beispiel die Steuerklasse.

Das Elterngeld wird bei nichtselbständigen Personen aus dem laufenden steuerpflichtigen Brutto zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes errechnet. Bei Personen mit Mischeinkommen wie zum Beispiel nichtselbständig und Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft, wird das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen. Dabei werden die Verdienstabrechnungen von Januar bis Dezember und der Einkommensgewinn aus dem Gewerbebetrieb laut Steuerbescheid berücksichtigt.

Passt auf : Dass das Elterngeld als Netto-Betrag ausgezahlt wird und nicht auf dem Nettogehalt basiert. Das bedeutet, dass pauschale Abzüge für Steuern und Sozialausgaben vorgenommen werden um das Elterngeld-Netto zu berechnen.

Für Personen die länger Elterngeld beziehen möchten kann es sich lohnen frühzeitig in eine günstige Steuerklasse zu wechseln. Dadurch können die pauschalen Abzüge für Steuern reduziert werden was zu einem höheren Elterngeld-Netto führt.

Zusammenfassend wird das Elterngeld nicht vom Tarifentgelt oder Gesamt Bruttoentgelt berechnet. Es basiert auf dem Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt und wird als Durchschnitt berechnet. Dabei werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialausgaben vorgenommen um das Elterngeld-Netto zu errechnen. Das Elterngeld wird als Netto-Betrag ausgezahlt und berücksichtigt maximal 2․770 Euro. Personen mit Mischeinkommen haben andere Berechnungsgrundlagen, bei denen das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen wird. Der Wechsel in eine günstige Steuerklasse kann sich für Personen die länger Elterngeld beziehen möchten, lohnen, da dadurch die pauschalen Abzüge für Steuern reduziert werden.






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