Abzug von zu viel genommenem Urlaub durch den Arbeitgeber: Ist das gerechtfertigt?

Ist es legitim, dass mir der Arbeitgeber zu viel genommenen Urlaub vom Gehalt abzieht?

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Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja! Wenn das Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte begonnen hat und der Arbeitgeber das Entgelt für den zu viel genommenen Urlaub zurückfordert ist dies rechtlich gerechtfertigt. Allerdings gibt es Ausnahmen ´ ebenso wie in deinem Fall ` wenn der zu viel genommene Urlaub aufgrund eines Betriebsurlaubs ohne Mitspracherecht des Arbeitnehmers entstanden ist. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Wahl entweder dem Arbeitnehmer trotz Betriebsurlaubs die Arbeit zu ermöglichen oder dem Arbeitnehmer die zusätzlichen Urlaubstage zu gewähren. Es ist jedoch ratsam – in einem solchen Fall eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der Grund dafür, dass der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt zurückfordern kann liegt darin dass der Urlaubsanspruch zeitanteilig zum Arbeitsverhältnis berechnet wird. Wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet und der Arbeitnehmer bereits weiterhin Urlaub genommen hat ´ wie ihm zeitlich zusteht ` kann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Entgelt zurückfordern oder mit dem Gehalt verrechnen.

Allerdings gibt es in deinem Fall eine Besonderheit: Der zu viel genommene Urlaub resultiert größtenteils aus dem Betriebsurlaub aufgrund der Ferien im Kindergarten. Da der Arbeitnehmer hier nicht die Möglichkeit hatte ´ Einfluss auf seine Urlaubsplanung zu nehmen ` ist es das Problem des Arbeitgebers. In solch einem Fall sollte der Arbeitgeber entweder dem Arbeitnehmer ermöglichen » trotzdem des Betriebsurlaubs zu arbeiten « oder dem Arbeitnehmer die zusätzlichen Urlaubstage als Freizeit gewähren. Hierbei spielt ebenfalls die finanzielle Höhe des zu viel genommenen Urlaubs eine Rolle.

Es ist ratsam sich in einem solchen Fall fachanwaltlich beraten zu lassen. Dabei können eventuelle weitere rechtliche Schritte und deren Kosten abgewogen werden. Es ist zu beachten, dass in der ersten Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens noch kein Anwaltszwang besteht und jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen muss.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen in denen der Arbeitgeber kein zu viel gezahltes Urlaubsentgelt zurückfordern kann. Dies gilt zum Beispiel, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate besteht und der Arbeitnehmer beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte mehr Urlaub erhalten hat, als ihm zusteht.

Es empfiehlt sich außerdem, den Personalrat einzuschalten, insbesondere wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt.






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