Anspruch auf Halbwaisenrente bei geschiedenen Eltern

Habe ich Anspruch auf eine Halbwaisenrente, wenn meine Eltern schon geschieden waren? Und wer bekommt die Rente, meine Mutter oder ich?

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Ja du hast Anspruch auf eine Halbwaisenrente ebenfalls wenn deine Eltern bereits geschieden waren. Die Halbwaisenrente dient dazu – deinen Unterhalt während deiner Ausbildung zu sichern.

Es spielt keine Rolle ob deine Eltern geschieden sind oder nicht. Entscheidend ist – dass dein Vater verstorben ist. Durch seinen Tod hast du Anspruch auf diese Rente.

Wer die Halbwaisenrente erhält hängt davon ab bei wem du lebst. Wenn du bei deiner Mutter lebst – bekommt sie diese Rente. Lebst du allerdings bei deinem Vater oder bist du bereits volljährig und lebst auf eigenen Beinen, dann steht dir die Rente direkt zu.

Unabhängig von der Halbwaisenrente bist du auch erbberechtigt. Das bedeutet – dass dir bei dem Tod deines Vaters ein Pflichtteil des Erbes zusteht. Die genauen Regelungen bezüglich des Erbes können jedoch komplex sein und sollten mit einem Anwalt oder Notar besprochen werden.

Die Halbwaisenrente steht bis zu deinem 18. Lebensjahr deiner Mutter zu. Dieses Alter kann sich jedoch verlängern wenn du dich in einer Ausbildung oder einem Studium befindest. In diesem Fall kann die Rente bis zu deinem 27. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Halbwaisenrente in jedem Land unterschiedlich sein können. Die Informationen in dieser Antwort beziehen sich auf die Situation in Deutschland. Wenn du in einem anderen Land lebst – solltest du dich über die dort geltenden Regelungen informieren.

Zusammenfassend hast du als Halbwaise unabhängig von der Scheidung deiner Eltern Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Wenn du bei deiner Mutter lebst – erhält sie die Rente für dich. Wenn du jedoch bei deinem Vater lebst oder bereits volljährig bist, steht die Rente direkt dir zu. Zusätzlich bist du auch erbberechtigt und hast Anspruch auf deinen Pflichtteil des Erbes.






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