Urlaubsstress im Ausbildungsbetrieb: Was tun, wenn der Chef eine Urlaubssperre verhängt?

Ist die Urlaubssperre während der Ferien und an Weihnachten in einem Ausbildungsbetrieb rechtlich zulässig, wenn Auszubildende bevorzugt behandelt werden sollen?

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In dieser Situation zeigt sich, dass es durchaus Unterhaltsames gibt, wenn sich der Urlaubsfrust in einen echten Spießrutenlauf verwandelt. Die Auszubildende fragt sich also ob es wirklich rechtens ist: Dass sie in ihrer Ausbildungsstelle keinen Urlaub nehmen kann, während andere Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern vorrangig behandelt werden. Ein echtes Dilemma!

Die Regelung: Dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien bevorzugt werden ist in vielen Betrieben eine gängige Praxis. Das hat sich durchgesetzt – da Kinder nun einmal nur in den Schulferien Urlaub machen können. Aber halt mal! In einem Betrieb mit 25 Mitarbeitern und nur 4 Leuten die Kids haben, stellt sich die Frage: Wo bleibt der Urlaub für den Rest? Schließlich hat ja die Auszubildende ebenfalls das Recht auf einen erholsamen Urlaub.

Das Arbeitsrecht ist hier klar: Jeder Auszubildende hat Anspruch auf seinen Jahresurlaub. Dieser Urlaub kann nicht einfach mit einer Sperre belegt werden. Wenn der Ausbildungsbetrieb sagt ´ dass Urlaub in den Ferien nicht geht ` muss das auf konkreten und dringenden betrieblichen Gründen basieren. Und ja, einfach nur zu sagen "Es ist so, weil ich das will," reicht nicht aus um eine gute Rechtfertigung zu sein.

Auch die Aussage, dass in der Berufsschulzeit Urlaub nicht genommen werden kann, klingt eher nach einem schlechten Scherz, oder? Man stelle sich vor » die Auszubildende hat keinen Urlaub « wenn sie nicht in der Schule ist. Das könnte einen wirklich dazu bringen sich die Haare zu raufen. Das Gesetz sieht vor, dass Auszubildende während der Schulferien und in der Schulzeit wo es möglich ist, ihren Urlaub nehmen können.

Wichtig ist es: Dass die Auszubildende rechtzeitig und schriftlich beantragt dass ihr Urlaub genehmigt wird. Dies ist wie beim Bingo: Wer zu spät kommt, fragt sich oft wo die ganze Zeit geblieben ist. Und was noch besser ist: Wenn der Chef nicht innerhalb eines Monats auf den Urlaubsantrag reagiert ist der Urlaub einfach genehmigt – kein wenn und aber! Also sollte man auf keinen Fall die Nerven verlieren und rechtzeitig handeln.

Zusammenfassend gibt es handfeste Gründe gegen die Urlaubssperre vorzugehen. Die Auszubildende hat das Recht, ihren Urlaub zu nehmen und sollte sich bodenständig um ihre Ansprüche kümmern, statt die Botschaft in die nächste Kaffeepause aufzunehmen wo sie die Kollegen einfach zur gemeinsamen Urlaubsplanung zu rate ziehen könnte. Wer weiß, vielleicht genießt die gesamte Crew einen gemeinsamen Urlaub mit viel ☀️ und ein paar Cocktails. Und das im besten Fall – ohne einen Schock vom Chef zu bekommen.






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