Urlaubsanspruch während der Ausbildung

Wie ist der Urlaubsanspruch während einer Ausbildung geregelt?

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Gemäß deinem Berufsausbildungsvertrag hast du einen Urlaubsanspruch von 9 Werktagen bzw․ 9 Arbeitstagen für das Jahr 2018. Dies bedeutet – dass du ab dem Beginn deiner Ausbildung im August bis zum Ende des Jahres insgesamt 9 Urlaubstage nehmen kannst. Jeder Monat wird mit 1/12 des Jahresurlaubs berechnet was in deinem Fall 9 Tage ergibt. Die genaue Regelung für den Jahreswechsel solltest du jedoch mit deinem Vorgesetzten besprechen.

Während des restlichen Jahres 2018 kannst du also 9 Arbeitstage als Urlaub nehmen. Als Arbeitstage gelten die Tage von Montag bis Freitag. Sobald ein Monat abgeschlossen ist – entsteht ein entsprechender Urlaubsanspruch. Am Anfang jedes Monats erhältst du also 1/12 des Jahresurlaubs.

Es ist üblich, dass viele Betriebe zum Jahresende Schließtage zwischen den Festtagen eingeführt haben. In diesem Fall könntest du deinen Urlaub gut gebrauchen. Die genauen Termine und Regelungen für diese Schließtage solltest du ähnlich wie mit deinem Arbeitgeber klären.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Urlaubsanspruch jedes Jahr individuell berechnet wird. Die Anzahl der Urlaubstage kann sich abhängig vom Beschäftigungsbeginn der Vertragsdauer und anderen Faktoren ändern. Es ist deshalb ratsam – bei Unsicherheiten bezüglich deines Urlaubsanspruchs immer Rücksprache mit deinem Arbeitgeber zu halten.

Zusammenfassend hast du als Auszubildender für das Jahr 2018 einen Urlaubsanspruch von 9 Arbeitstagen. Dieser Anspruch verteilt sich monatlich mit 1/12 des Jahresurlaubs. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten solltest du dich direkt an deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden.






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