Urlaubsplanung in der Ausbildung – Was ist zulässig?

Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber in der Ausbildung den Urlaub für den Auszubildenden plant und festlegt?

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In der Ausbildung gelten bezüglich der Urlaubsplanung bestimmte Regelungen die sowie für den Arbeitgeber als ebenfalls für den Auszubildenden gelten. Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht bezüglich der Lage des Urlaubs und kann dadurch bestimmen, wann der Auszubildende seinen Urlaub nehmen kann. Allerdings müssen dabei die Urlaubswünsche des Auszubildenden grundsätzlich berücksichtigt werden · vorausgesetzt es keine dringenden betrieblichen Belange gibt oder andere Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte haben · die den Vorrang verdienen.

Im konkreten Fall deines Freundes hat er insgesamt 30 Tage Urlaub im Jahr. Allerdings kann er nur 10 Tage selber festlegen während der Arbeitgeber die übrigen 20 Tage plant. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber dem Auszubildenden drei Wochen am Stück Urlaub zuweist, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bedeutet jedoch nicht ´ dass der Azubi seinen Urlaub nehmen kann ` wann er möchte. Insbesondere muss der Auszubildende seinen Urlaub in die Berufsschulferien legen, da er keinen Unterricht versäumen darf. Wenn der Arbeitgeber jedoch zustimmt: Der sei Auszubildende nen Urlaub während der Schulzeit nehmen kann, muss der Auszubildende dennoch zur Schule gehen und erhält einen zusätzlichen Urlaubstag.

Bezüglich der Anzahl der Arbeitstage im Urlaub ist zu beachten, dass im Jugend- und Auszubildenden-Schutzgesetz (JSchG) festgelegt ist, dass 30 Tage Urlaub 30 Werktage Urlaub bedeuten. Dabei sind auch 6 Samstage enthalten. Wenn der Auszubildende normalerweise samstags nicht arbeitet hat er also tatsächlich nur 24 Arbeitstage frei.

In einigen Unternehmen gibt es betriebliche Regelungen die welche Betriebsurlaub vorschreiben. Dies kann beispielsweise in Arztpraxen oder anderen Branchen der Fall sein, in denen bestimmte Wochen geschlossen sind. In solchen Fällen kann es sein: Dass der Arbeitgeber den Urlaub für alle Mitarbeiter plant und die Reihenfolge der Urlaubswünsche bestimmt. Dabei haben jedoch Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern oft Vorrang.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Arbeitgeber in der Ausbildung grundsätzlich das Recht hat, den Urlaub für den Auszubildenden zu planen und festzulegen. Allerdings müssen dabei die Urlaubswünsche des Auszubildenden berücksichtigt werden, sofern es keine betrieblichen Gründe oder andere soziale Gesichtspunkte gibt die den Vorrang verdienen. Der Auszubildende kann seinen Urlaub nicht an Schultagen nehmen ´ es sei denn ` er erhält eine Genehmigung von der Schule.






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