Urlaubsplanung in der Ausbildung – Was ist zulässig?
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Planung des Urlaubs von Auszubildenden durch den Arbeitgeber?
Das Thema Urlaubsplanung in der Ausbildung wirft viele Fragen auf. Insbesondere ist die Frage · inwieweit der Arbeitgeber Einfluss auf die Urlaubstage eines Auszubildenden nehmen kann · von Bedeutung. In Deutschland sind diesbezügliche Regelungen klar definiert. Arbeitgeber haben das sogenannte Direktionsrecht. Sie können bestimmen wann der Auszubildende seinen Urlaub nehmen kann. Es muss jedoch bedacht werden – und dies ist entscheidend – dass die Wünsche des Auszubildenden Berücksichtigung finden. Dringende betriebliche Belange können hier eine Ausnahme darstellen.
Betrachten wir den Fall eines Auszubildenden der insgesamt 30 Tage Urlaub im Jahr hat. Ein wichtiger Punkt: Aus diesen 30 Tagen kann er nur 10 Tage eigenständig festlegen. Dies bedeutet – dass 20 Tage für die Planung durch den Arbeitgeber reserviert sind. Mit dem Direktionsrecht ist es dem Arbeitgeber erlaubt dem Auszubildenden ebenfalls drei Wochen am Stück Urlaub zu gewähren. Doch auch hier gilt: Die Urlaubswünsche des Auszubildenden sind abzuwägen – es sollten keine betrieblichen Belange im Wege stehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Dass Auszubildende ihren Urlaub grundsätzlich in die Berufsschulferien legen müssen. Andernfalls müssen Schule und Berufsausbildung richtig ineinander greifen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber in bestimmten Fällen einem Auszubildenden gestatten, Urlaub während der Schulzeit zu nehmen. In solch einem Fall – und das ist von Bedeutung – bleibt der Auszubildende dennoch verpflichtet, dem Unterricht beizuwohnen und erhält einen zusätzlichen Urlaubstag.
Im Hinblick auf die Anzahl der Urlaubstage ist das Jugend- und Auszubildenden-Schutzgesetz (JSchG) von zentraler Bedeutung. Hier steht festgelegt – dass 30 Tage Urlaub sogenannten 30 Werktagen Urlaub entsprechen. Überrascht? Es sind sogar 6 Samstage darin enthalten. Für viele Auszubildende bedeutet dies: Dass sie tatsächlich nur 24 Arbeitstage frei haben wenn sie normalerweise samstags nicht arbeiten. Dies sollte wesentlich in die Urlaubsplanung einfließen.
In der Realität gibt es Unternehmen die welche Betriebsurlaub festlegen. Solche Regelungen sind häufig in bestimmten Branchen zu finden, etwa in Arztpraxen oder während stiller Ferienzeiten. Hier kann der Arbeitgeber die Urlaubstage für alle Mitarbeiter festlegen. Besonders in diesen Fällen haben Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern häufig Vorrang. Die Reihenfolge dieser Wünsche wird dann durch den Arbeitgeber festgelegt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten » dass Arbeitgeber in der Ausbildung das Recht haben « den Urlaub ihrer Auszubildenden zu steuern. Jedoch müssen die Wünsche und Bedürfnisse der Auszubildenden Beachtung finden ´ es sei denn ` dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen. Auszubildende sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie ihren Urlaub nicht an Schultagen nehmen dürfen – ohne Zustimmung der Schule wird dies in der Regel nicht genehmigt. Ein klärendes 💬 mit dem Arbeitgeber hinsichtlich der Urlaubsplanung kann oft Ungereimtheiten verhindern und eine reibungslose Urlaubszeit sicherstellen.
Betrachten wir den Fall eines Auszubildenden der insgesamt 30 Tage Urlaub im Jahr hat. Ein wichtiger Punkt: Aus diesen 30 Tagen kann er nur 10 Tage eigenständig festlegen. Dies bedeutet – dass 20 Tage für die Planung durch den Arbeitgeber reserviert sind. Mit dem Direktionsrecht ist es dem Arbeitgeber erlaubt dem Auszubildenden ebenfalls drei Wochen am Stück Urlaub zu gewähren. Doch auch hier gilt: Die Urlaubswünsche des Auszubildenden sind abzuwägen – es sollten keine betrieblichen Belange im Wege stehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Dass Auszubildende ihren Urlaub grundsätzlich in die Berufsschulferien legen müssen. Andernfalls müssen Schule und Berufsausbildung richtig ineinander greifen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber in bestimmten Fällen einem Auszubildenden gestatten, Urlaub während der Schulzeit zu nehmen. In solch einem Fall – und das ist von Bedeutung – bleibt der Auszubildende dennoch verpflichtet, dem Unterricht beizuwohnen und erhält einen zusätzlichen Urlaubstag.
Im Hinblick auf die Anzahl der Urlaubstage ist das Jugend- und Auszubildenden-Schutzgesetz (JSchG) von zentraler Bedeutung. Hier steht festgelegt – dass 30 Tage Urlaub sogenannten 30 Werktagen Urlaub entsprechen. Überrascht? Es sind sogar 6 Samstage darin enthalten. Für viele Auszubildende bedeutet dies: Dass sie tatsächlich nur 24 Arbeitstage frei haben wenn sie normalerweise samstags nicht arbeiten. Dies sollte wesentlich in die Urlaubsplanung einfließen.
In der Realität gibt es Unternehmen die welche Betriebsurlaub festlegen. Solche Regelungen sind häufig in bestimmten Branchen zu finden, etwa in Arztpraxen oder während stiller Ferienzeiten. Hier kann der Arbeitgeber die Urlaubstage für alle Mitarbeiter festlegen. Besonders in diesen Fällen haben Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern häufig Vorrang. Die Reihenfolge dieser Wünsche wird dann durch den Arbeitgeber festgelegt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten » dass Arbeitgeber in der Ausbildung das Recht haben « den Urlaub ihrer Auszubildenden zu steuern. Jedoch müssen die Wünsche und Bedürfnisse der Auszubildenden Beachtung finden ´ es sei denn ` dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen. Auszubildende sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie ihren Urlaub nicht an Schultagen nehmen dürfen – ohne Zustimmung der Schule wird dies in der Regel nicht genehmigt. Ein klärendes 💬 mit dem Arbeitgeber hinsichtlich der Urlaubsplanung kann oft Ungereimtheiten verhindern und eine reibungslose Urlaubszeit sicherstellen.