Urlaubsanspruch in der Probezeit und danach als Verkäuferin bei Aldi
Wie gestaltet sich der Urlaubsanspruch für Verkäuferinnen bei Aldi während und nach der Probezeit?
In der Welt des Einzelhandels ist das Thema Urlaubsanspruch von großer Bedeutung. Verkäuferinnen bei Aldi sehen sich zwar einer gewissen Flexibilität gegenüber die Regelungen sind jedoch klar. In der Regel haben Angestellte während der Probezeit Anspruch auf Urlaub ´ trotzdem der Tatsache ` dass dieser in der Regel erst nach der Probezeit genommen werden kann.
Ein entscheidender Paragraph ist die §5 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes – hier wird festgelegt, dass ein Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs einsammelt. Das bedeutet, dass eine Verkäuferin die ihre Probezeit von sechs Monaten erfolgreich absolviert, zur Hälfte ihres Jahresurlaubs bereits Anspruch hat. Das ist im ersten Moment trickreich. Die viele scheinen zu glauben, dass Urlaub während der Probezeit eine Selbstverständlichkeit ist – dem ist nicht so.
In der Regel ist es üblich: Dass in dieser Probezeit kein Urlaub genommen wird. Nur in Ausnahmefällen kann es zeitlich realisiert werden. Eine Verkäuferin sollte bei dringendem Bedarf dennoch Urlaub beantragen. Die Überprüfung des Arbeitsvertrags ist in einer solchen Situation essenziell. Dies kann Klarheit über den tatsächlichen Urlaubsanspruch verschaffen. Zudem ist zu beachten – dass beim Wechsel vom Probenstatus in den regulären Arbeitsstatus kein neuer Arbeitsvertrag in Aussicht steht. Das sollte klar sein.
Praktisch wird im Einzelhandel der Urlaubsanspruch mit zunehmendem Alter gesteigert. Verkäuferinnen die das 30. Lebensjahr überschreiten können bis zu 36 Urlaubstage pro Jahr ansammeln. Interessanterweise ist es denkbar ´ dass Aldi einen Tarifvertrag anwendet ` der diese Regelungen in sich trägt. Sollte im Arbeitsvertrag hierzu keine eindeutige Aussage getroffen werden, gestaltet sich die Anwendbarkeit des gültigen Tarifvertrags als wahrscheinlich.
Ein weiterer Aspekt ist die Aufmerksamkeit auf die Gesundheit. Verkäuferinnen müssen darauf achten ´ nicht zu oft krank zu sein ` da der Arbeitgeber nach einer Abwesenheit von nur zwei Wochen kündigen kann. Hier zeigt sich die Fragilität der beruflichen Sicherheit in dieser Zeit - die Probezeit nimmt ihren Einfluss.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Urlaubsanspruch ist während der Probezeit limitiert und wird erst nach deren Abschluss in voller Höhe greifbar. Der Blick auf den Arbeitsvertrag wird letztlich entscheidend für jede Verkäuferin von Aldi sein. Behalten Sie diese Punkte im Hinterkopf!
Ein entscheidender Paragraph ist die §5 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes – hier wird festgelegt, dass ein Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs einsammelt. Das bedeutet, dass eine Verkäuferin die ihre Probezeit von sechs Monaten erfolgreich absolviert, zur Hälfte ihres Jahresurlaubs bereits Anspruch hat. Das ist im ersten Moment trickreich. Die viele scheinen zu glauben, dass Urlaub während der Probezeit eine Selbstverständlichkeit ist – dem ist nicht so.
In der Regel ist es üblich: Dass in dieser Probezeit kein Urlaub genommen wird. Nur in Ausnahmefällen kann es zeitlich realisiert werden. Eine Verkäuferin sollte bei dringendem Bedarf dennoch Urlaub beantragen. Die Überprüfung des Arbeitsvertrags ist in einer solchen Situation essenziell. Dies kann Klarheit über den tatsächlichen Urlaubsanspruch verschaffen. Zudem ist zu beachten – dass beim Wechsel vom Probenstatus in den regulären Arbeitsstatus kein neuer Arbeitsvertrag in Aussicht steht. Das sollte klar sein.
Praktisch wird im Einzelhandel der Urlaubsanspruch mit zunehmendem Alter gesteigert. Verkäuferinnen die das 30. Lebensjahr überschreiten können bis zu 36 Urlaubstage pro Jahr ansammeln. Interessanterweise ist es denkbar ´ dass Aldi einen Tarifvertrag anwendet ` der diese Regelungen in sich trägt. Sollte im Arbeitsvertrag hierzu keine eindeutige Aussage getroffen werden, gestaltet sich die Anwendbarkeit des gültigen Tarifvertrags als wahrscheinlich.
Ein weiterer Aspekt ist die Aufmerksamkeit auf die Gesundheit. Verkäuferinnen müssen darauf achten ´ nicht zu oft krank zu sein ` da der Arbeitgeber nach einer Abwesenheit von nur zwei Wochen kündigen kann. Hier zeigt sich die Fragilität der beruflichen Sicherheit in dieser Zeit - die Probezeit nimmt ihren Einfluss.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Urlaubsanspruch ist während der Probezeit limitiert und wird erst nach deren Abschluss in voller Höhe greifbar. Der Blick auf den Arbeitsvertrag wird letztlich entscheidend für jede Verkäuferin von Aldi sein. Behalten Sie diese Punkte im Hinterkopf!