Urlaubsanspruch in der Probezeit und danach als Verkäuferin bei Aldi
Wie gestaltet sich der Urlaubsanspruch für Verkäuferinnen bei Aldi während und nach der Probezeit? In der Welt des Einzelhandels ist das Thema Urlaubsanspruch von großer Bedeutung. Verkäuferinnen bei Aldi sehen sich zwar einer gewissen Flexibilität gegenüber, die Regelungen sind jedoch klar. In der Regel haben Angestellte während der Probezeit Anspruch auf Urlaub, trotz der Tatsache, dass dieser in der Regel erst nach der Probezeit genommen werden kann.