Urlaubssperre in den ersten Monaten der Ausbildung

"Welche Rechte haben Auszubildende bezüglich ihres Urlaubsanspruchs in den ersten Monaten der Ausbildung?"

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Die Unsicherheiten rund um den Urlaub während der Ausbildung sind weit verbreitet. Azubis fragen sich oft, ob sie überhaupt Urlaub nehmen können – und das in den ersten Monaten ihres Arbeitsverhältnisses. Sofern du dich gefragt hast, ob der gesetzliche Anspruch auf Urlaub ebenfalls für die ersten Monate gilt – die Antwort lautet: Ja, du hast einen Anspruch! Es gibt viele falsche Informationen und verwirrende Regelungen.

Das Bundesurlaubsgesetz gibt klare Antworten. Jeder Arbeitnehmer hat ´ ab dem ersten Monat der Anstellung ` einen Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Urlaub. Für Azubis sieht das Gesetz vor, dass sie jeden vollen Beschäftigungsmonat mit einem entsprechenden Teil ihres Jahresurlaubs „belohnt“ werden. Das führt zu einem klaren Vorteil in der Anfangszeit – der Urlaubsanspruch von 1/12 pro Monat zählt ganz gleich ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht.

Klar ist: Dass Azubis ihren Urlaub bitte in den Schulferien nehmen sollten. Dennoch – die Regel besagt auch, dass Urlaubstage außerhalb dieser Zeiten genommen werden dürfen. Dabei müssen Azubis allerdings beachten: Für jeden Berufsschultag an dem sie abwesend sind bleibt ein zusätzlicher Urlaubstag erhalten. Das gibt dir eine flexible Handhabung um den Urlaub identisch den Umständen und Gegebenheiten zu planen.

Apropos Probezeit: Du kannst deinen Urlaub nicht einfach in einer "Sperre" verlieren. Die Gesetze sehen vor, dass du deinen Anspruch geltend machen kannst – auch wenn dein Arbeitgeber eine interne Regelung zur Urlaubssperre hat. Ein Urlaub kann ins nächste Jahr übertragen werden, vorausgesetzt du ihn in der Probezeit nicht nehmen konntest – bis spätestens 31. März des Folgejahres. Das sollte immer mit dem Chef oder der Chefin abgesprochen werden.

Es gibt jedoch eine wichtige Nuance: Eine Urlaubssperre ist meist für spezielle Umstände gedacht – wie bei einer hohen Arbeitslast oder anhaltenden Projekten. Das bedeutet nicht – dass der Urlaubsanspruch gefährdet ist. Rechtlich gesehen ist der Anspruch auf Urlaub absolut gegeben. Dein Arbeitsvertrag darf nur Regelungen festlegen die welche gesetzlichen Ansprüche nicht untergraben.

Mit dem Wissen um deine Rechte ist es wichtig das Thema aktiv anzusprechen. Kläre bei deinem Arbeitgeber, ebenso wie der Urlaub gehandhabt wird. Informiere dich über den Inhalt des existierenden Tarifs oder deines individuellen Vertrags. Dein Rechte als Azubi sollten auch immer respektiert und eingehalten werden. Die Arbeitsverträge sollten die gesetzlichen Urlaubsansprüche vollständig widerspiegeln und keine Benachteiligung darstellen.

Herauskristalisiert hat sich: die Regelungen für Azubis nicht so komplex sind wie man denkt. Wer interessiert und engagiert ist – sollte sich aktiv um seine Rechte kümmern und nicht vor möglichen Gesprächen zurückschrecken. Nutze dein Wissen und verhandle! Urlaubsansprüche sind ein Teil deiner Ausbildung – und sie sollten auch während der ersten Monate an deinem Arbeitsplatz nicht überschattet werden.






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