Urlaubsanspruch während der Ausbildung: Ist das zu wenig?

Wie wird der Urlaubsanspruch in der Ausbildung berechnet und welche Rechte haben Auszubildende?

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Das Thema Urlaubsanspruch während der Ausbildung wirft viele Fragen auf. Der Urlaubsanspruch ist grundlegend in Deutschland geregelt. Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Doch wie sieht es in der Ausbildung aus? Das wiederum beschäftigt viele junge Menschen. Die Regelung ist nicht immer einfach zu durchblicken.

In deiner Ausbildung erhältst du anteilige Urlaubstage. Dies liegt häufig daran: Dass Auszubildende nicht das ganze Jahr beschäftigt sind. Eine Ausbildung beginnt oft mitten im Jahr. Dies erklärt die geringere Anzahl an Urlaubstagen im ersten Ausbildungsjahr. Beispielhaft wird oft auf August verwiesen. Du legst dort deinen ersten Arbeitstag fest.

Die Zahlen die du nennst sind dem Tarifvertrag geschuldet. Ein Auszubildender ´ der seine Ausbildung im August beginnt ` hat für das Kalenderjahr 2019 Anspruch auf 8 Urlaubstage. Anders sieht es in den darauffolgenden Jahren aus. In 2020 und 2021 stehen 20 Urlaubstage zur Verfügung. Für das Jahr 2022 sind es lediglich 12 Tage. All diese Zahlen sind davon abhängig darauffolgend welchem Tarifvertrag dein Arbeitgeber ausbildet. Denk daran die Industrie- und Handelskammer (IHK) bietet hier häufig Orientierung.

Wichtig ist, dass eine potentielle Übernahme nach der Ausbildung ähnlich wie Einfluss auf den Urlaubsanspruch hat. Nehmen wir an – deine Ausbildung endet im Juli. Nahtlos danach in die Beschäftigung übernommen zu werden – ebenfalls hier werden die Urlaubstage anteilig berechnet. In diesem Fall teilst du dann die restlichen Monate des Jahres ´ um zu ermitteln ` ebenso wie viele Urlaubstage dir zustehen.

Die Tarife und individuell vereinbarten Verträge umfassen wichtige Informationen. Sie könnten den gesetzlichen Urlaub von 24 Tagen erhöhen. So erhält beispielsweise ein Kollege vielleicht 28 Urlaubstage, je nach KK und dessen Tarifvertrag. Dies kann unzufrieden machen – besonders wenn der eigene Anspruch geringer erscheint.

Wie kannst du deinen Urlaubsanspruch überprüfen? Zunächst mach dich mit deinem Ausbildungsvertrag vertraut. Es ist essenziell – die spezifischen Bestimmungen deines Tarifvertrags zu kennen. Gegebenenfalls wende dich an die Gewerkschaft oder an die zuständige IHK. Diese Möglichkeiten stehen dir offen um weitere Informationen zu bekommen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten. Der Urlaubsanspruch während der Ausbildung ist gesetzlich geregelt freilich auf die individuelle Situation und den jeweiligen Vertrag abgestimmt. Es lohnt sich – ebendies hinzuschauen. In diesem Sinne: Informiere dich, setze dich aktiv für deine Rechte ein und hole das Beste aus deiner Ausbildungszeit heraus.






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