Berechnung des Urlaubsanspruchs - Werden freie Tage mitgerechnet?

Werden freie Tage bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs mitgerechnet?

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Die Berechnung des Urlaubsanspruchs richtet sich nach verschiedenen Faktoren, ebenso wie zum Beispiel der Anzahl der Arbeitstage oder Werkstage pro Woche. Dabei ist es wichtig zu wissen – ob freie Tage bei der Berechnung mit einbezogen werden oder nicht.

Im vorliegenden Fall geht es um einen Urlaub von einem Montag bis zum nächsten Sonntag, also insgesamt 14 Tage. Die Fragestellerin möchte wissen ob dabei freie Tage mitberechnet werden oder ob sie stattdessen weniger Urlaubstage nehmen kann und die freien Tage unbezahlt lässt.

Um diese Frage zu beantworten ist es zunächst wichtig zu klären, ob der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen oder Werktagen angegeben ist. Arbeitstage sind die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird, während Werkstage alle Kalendertage einschließen, ebenfalls wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird.

Wenn der Urlaubsanspruch in Werktagen angegeben ist werden freie Tage normalerweise nicht mitgerechnet. In diesem Fall könnte die Fragestellerin tatsächlich nur 10 Urlaubstage nehmen und die 4 freien Tage unbezahlt lassen.

Falls der Urlaubsanspruch jedoch in Arbeitstagen angegeben ist, sollten freie Tage mit in die Berechnung einbezogen werden. In diesem Fall müsste die Fragestellerin 12 Urlaubstage nehmen um die Zeit von einem Montag bis zum nächsten Sonntag abzudecken.

Es ist also entscheidend den genauen Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag nachzuschauen. Dort sollte vermerkt sein – ob der Urlaub in Arbeitstagen oder Werktagen angegeben ist. Falls die Information dort nicht zu finden ist ´ empfiehlt es sich ` im Personalbüro oder beim Betriebsrat nachzufragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die Berechnung des Urlaubsanspruchs von verschiedenen Faktoren abhängt wie der Anzahl der Arbeitstage oder Werkstage pro Woche. Essenziell bleibt den genauen Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Personalbüro oder dem Betriebsrat zu halten um sicherzustellen, dass der Urlaub korrekt beantragt wird.






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