Urlaubsregelung während der Erzieherausbildung: Dürfen Schultage als Urlaub berechnet werden?
Ist es rechtens, dass meine Chefin die Schultage in den Schulferien als Urlaub berechnet, obwohl ich an diesen Tagen nicht im Betrieb sein muss? Und warum werden anderen Mitarbeitern, die nicht in den Schulferien Urlaub nehmen, weniger Urlaubstage berechnet?
Die Frage nach der Urlaubsregelung während der Erzieherausbildung ist wichtig um die Rechte und Pflichten der Auszubildenden zu verstehen. In diesem speziellen Fall möchte die Auszubildende wissen ´ ob es rechtens ist ` dass ihre Chefin die Schultage in den Schulferien als Urlaub berechnet ebenfalls wenn sie an diesen Tagen nicht im Betrieb sein muss.
Grundsätzlich ist es üblich: Dass während der Schulferien in Kitas oder Schulen Betriebsferien herrschen. Das bedeutet – dass die Einrichtungen geschlossen sind und die Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Auch Auszubildende haben Anspruch auf Urlaub der in der Regel anteilig zu den Arbeitstagen berechnet wird. Die Frage ist jedoch – ob die Schultage in den Schulferien als Urlaubstage angerechnet werden dürfen.
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub der mindestens 24 Werktage beträgt. In der Regel erfolgt die Berechnung des Urlaubsanspruchs auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche. Das bedeutet, dass für eine 5-Tage-Woche 25 Urlaubstage gewährt werden. In diesem Fall hat die Auszubildende also den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
Allerdings gibt es Ausnahmen und Spezialregelungen die in tariflichen Vereinbarungen oder im Ausbildungsvertrag festgelegt sein können. Hier ist es wichtig – die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.
In Bezug auf die Berechnung der Urlaubstage während der Schulferien ist es üblich, dass die Schultage als Urlaubstage angerechnet werden. Dies bedeutet: Dass auch an den Schultagen an denen die Auszubildende nicht im Betrieb sein muss, Urlaub genommen werden muss. So wird gewährleistet: Dass die Urlaubsregelung für alle Mitarbeiter genauso viel mit ist und niemand benachteiligt wird.
In Bezug auf die Bezahlung während des Urlaubs ist es wichtig zu prüfen ob eine Vergütung für gesetzliche Feiertage oder Urlaubstage vereinbart wurde. Im Falle der Auszubildenden die während der Schulferien Urlaub nimmt sollten die 20 Stunden pro Woche trotzdem bezahlt werden da dies der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit entspricht.
Es ist jedoch nicht gerecht, wenn anderen Mitarbeitern die nicht in den Schulferien Urlaub nehmen, weniger Urlaubstage berechnet werden. Hier sollten die gleichen Regelungen für alle Mitarbeiter gelten und gleiche Rechte und Pflichten gewährleistet sein.
Um sicherzugehen: Die Urlaubsregelungen während der Erzieherausbildung korrekt eingehalten werden ist es ratsam, den Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls einen Tarifvertrag zu prüfen. Im Zweifelsfall kann auch eine Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden um den individuellen Fall zu klären.
Grundsätzlich ist es üblich: Dass während der Schulferien in Kitas oder Schulen Betriebsferien herrschen. Das bedeutet – dass die Einrichtungen geschlossen sind und die Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Auch Auszubildende haben Anspruch auf Urlaub der in der Regel anteilig zu den Arbeitstagen berechnet wird. Die Frage ist jedoch – ob die Schultage in den Schulferien als Urlaubstage angerechnet werden dürfen.
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub der mindestens 24 Werktage beträgt. In der Regel erfolgt die Berechnung des Urlaubsanspruchs auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche. Das bedeutet, dass für eine 5-Tage-Woche 25 Urlaubstage gewährt werden. In diesem Fall hat die Auszubildende also den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
Allerdings gibt es Ausnahmen und Spezialregelungen die in tariflichen Vereinbarungen oder im Ausbildungsvertrag festgelegt sein können. Hier ist es wichtig – die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen.
In Bezug auf die Berechnung der Urlaubstage während der Schulferien ist es üblich, dass die Schultage als Urlaubstage angerechnet werden. Dies bedeutet: Dass auch an den Schultagen an denen die Auszubildende nicht im Betrieb sein muss, Urlaub genommen werden muss. So wird gewährleistet: Dass die Urlaubsregelung für alle Mitarbeiter genauso viel mit ist und niemand benachteiligt wird.
In Bezug auf die Bezahlung während des Urlaubs ist es wichtig zu prüfen ob eine Vergütung für gesetzliche Feiertage oder Urlaubstage vereinbart wurde. Im Falle der Auszubildenden die während der Schulferien Urlaub nimmt sollten die 20 Stunden pro Woche trotzdem bezahlt werden da dies der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit entspricht.
Es ist jedoch nicht gerecht, wenn anderen Mitarbeitern die nicht in den Schulferien Urlaub nehmen, weniger Urlaubstage berechnet werden. Hier sollten die gleichen Regelungen für alle Mitarbeiter gelten und gleiche Rechte und Pflichten gewährleistet sein.
Um sicherzugehen: Die Urlaubsregelungen während der Erzieherausbildung korrekt eingehalten werden ist es ratsam, den Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls einen Tarifvertrag zu prüfen. Im Zweifelsfall kann auch eine Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden um den individuellen Fall zu klären.