Anerkennung eines FSJ für die Ausbildung zur Erzieherin - Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich?

Kann ich mich direkt für die Ausbildung zur Erzieherin anmelden, wenn ich bereits ein FSJ im Kindergarten absolviert habe, oder muss ich zuvor den Sozialassistenten machen?

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Gemäß den Aufnahmevoraussetzungen der Schule für die Ausbildung zur Erzieherin wird entweder ein qualifizierter Sekundarabschluss I und a. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten oder b. eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtliche geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder c. eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als ähnelt anerkannte Ausbildung oder d. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder e. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind vorausgesetzt.

Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), das geeignet ist auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten oder eine einschlägige, mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit werden auf die Aufnahmevoraussetzungen angerechnet. Eine allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit werden ähnlich wie anerkannt.

Da die Fragestellerin über einen qualifizierten Sekundarabschluss I verfügt und ein FSJ im Kindergarten absolviert hat, erfüllt sie bereits eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Erzieherausbildung. Das FSJ wird als freiwilliges soziales Jahr anerkannt ´ das geeignet ist ` auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten.

Es ist jedoch zu beachten, dass das FSJ nur ein Jahr dauert, während eine Vorausbildung wie eine Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten zwei Jahre dauert. Daher ist es möglich: Dass die Schule die Anmeldung zur Erzieherausbildung von einer Vorausbildung wie dem Sozialassistenten abhängig macht.

In diesem Fall müsste die Fragestellerin den Sozialassistenten absolvieren um die Aufnahmebedingungen für die Erzieherausbildung zu erfüllen. Der Sozialassistent ist eine eigenständige Ausbildung und dauert in der Regel zwei Jahre.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die genauen Aufnahmebedingungen und Regelungen von Schule zu Schule variieren können. Daher sollte die Fragestellerin sich direkt bei der Schule erkundigen an der sie die Erzieherausbildung absolvieren möchte ob das FSJ als genügende Vorausbildung anerkannt wird oder ob zusätzlich eine Ausbildung zum Sozialassistenten erforderlich ist.






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