Beerdigungskosten - Wer muss was zahlen?
Was passiert, wenn mein Vater stirbt und jemand aus der erweiterten Familie eine teure Beerdigung beauftragen möchte? Müssen mein Bruder und ich als Erben die Kosten vollständig tragen oder nur einen Teil?
Die Frage nach den Beerdigungskosten und wer dafür aufkommen muss ist ein sensibles und oft komplexes Thema. In Deutschland gilt grundsätzlich die Bestattungspflicht bei der die engsten Angehörigen verantwortlich sind die Kosten einer Beerdigung zu tragen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen je nach Bundesland leicht unterschiedlich.
In deinem Fall, da du keinen Kontakt zu deinem Vater hattest und kein erwähnter Partner vorhanden ist, würdest du und dein Bruder als seine Kinder als Bestattungspflichtige gelten. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch: Dass ihr die gesamten Kosten tragen müsst. Wenn ihr wenig Geld habt und ebenfalls kein nennenswerter Nachlass vorhanden ist, könntet ihr das Erbe ausschlagen und beim Sozialamt eine Bestattungskostenübernahme beantragen. Das Sozialamt übernimmt in diesem Fall die Kosten in einem bescheidenen Rahmen. Es ist zu beachten: Dass ihr in diesem Fall auch für drei Monate Miete Wohnungsberäumung und andere anfallende Ausgaben verantwortlich seid. Wenn ihr bereits Kinder habt – müsst ihr auch für sie das Erbe ausschlagen.
Wenn bereits eine Beerdigung beauftragt wurde haben die Geschwister eures Vaters in erster Linie die Pflicht die Kosten zu tragen. Falls sie jedoch später Forderungen an euch stellen, könnt ihr ähnlich wie eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. Dabei wird das Amt jedoch nur den Betrag der günstigsten Beerdigung übernehmen der Rest bleibt das Privatvergnügen der Geschwister eures Vaters.
Es ist wichtig zu beachten: Dass das Ausschlagen des Erbes nicht automatisch vor den Bestattungskosten schützt. Bestattungspflichtig zu sein ´ bedeutet jedoch nicht zwangsläufig ` die Kosten bezahlen zu müssen. Es empfiehlt sich – sich über die genauen gesetzlichen Regelungen in eurem Bundesland zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Abschließend wünsche ich euch viel Kraft in dieser schweren Zeit und alles Gute für eure Familiengründung.
In deinem Fall, da du keinen Kontakt zu deinem Vater hattest und kein erwähnter Partner vorhanden ist, würdest du und dein Bruder als seine Kinder als Bestattungspflichtige gelten. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch: Dass ihr die gesamten Kosten tragen müsst. Wenn ihr wenig Geld habt und ebenfalls kein nennenswerter Nachlass vorhanden ist, könntet ihr das Erbe ausschlagen und beim Sozialamt eine Bestattungskostenübernahme beantragen. Das Sozialamt übernimmt in diesem Fall die Kosten in einem bescheidenen Rahmen. Es ist zu beachten: Dass ihr in diesem Fall auch für drei Monate Miete Wohnungsberäumung und andere anfallende Ausgaben verantwortlich seid. Wenn ihr bereits Kinder habt – müsst ihr auch für sie das Erbe ausschlagen.
Wenn bereits eine Beerdigung beauftragt wurde haben die Geschwister eures Vaters in erster Linie die Pflicht die Kosten zu tragen. Falls sie jedoch später Forderungen an euch stellen, könnt ihr ähnlich wie eine Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. Dabei wird das Amt jedoch nur den Betrag der günstigsten Beerdigung übernehmen der Rest bleibt das Privatvergnügen der Geschwister eures Vaters.
Es ist wichtig zu beachten: Dass das Ausschlagen des Erbes nicht automatisch vor den Bestattungskosten schützt. Bestattungspflichtig zu sein ´ bedeutet jedoch nicht zwangsläufig ` die Kosten bezahlen zu müssen. Es empfiehlt sich – sich über die genauen gesetzlichen Regelungen in eurem Bundesland zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Abschließend wünsche ich euch viel Kraft in dieser schweren Zeit und alles Gute für eure Familiengründung.