Beantragung einer Wohnung beim Jobcenter - Kann ich eine Wohnung bekommen, die etwas größer ist und günstiger ist als vorgeschrieben?
Kann ich eine Wohnung bekommen, die 5 qm größer ist als vorgeschrieben, aber dafür günstiger ist?
Ja, es ist möglich, dass du die Wohnung trotz der 5 qm Überschreitung bekommen kannst, da sie günstiger ist als die vorgeschriebene Kaltmiete. Allerdings ist es wichtig, nochmal mit dem Jobcenter Rücksprache zu halten, bevor du den Vertrag abschließt. Solange die Gesamtkosten der Wohnung innerhalb des festgelegten Rahmens bleiben und ebenfalls die Neben- und Heizkosten passen, sollten die 5 qm weiterhin kein Problem darstellen.
Es scheint, dass das Jobcenter dir bereits die Zusage gegeben hat, dass du als unter 25-jährige Person eine eigene Wohnung beziehen kannst und die Kosten übernommen werden. In diesem Fall gibt es einen gewissen Spielraum bei der Wohnungssuche. Solange die Gesamtkosten der Wohnung angemessen sind, sollte die 5 qm Überschreitung kein Problem darstellen.
Allerdings solltest du vor Vertragsabschluss unbedingt nochmal mit dem Jobcenter sprechen » um sicherzustellen « dass die Wohnung tatsächlich genehmigt wird. Es könnte sein: Dass das Jobcenter noch weitere Informationen oder Unterlagen benötigt um deine Mietkosten zu übernehmen.
Falls deine Ausbildung nicht über das Jobcenter läuft musst du dich zunächst an deine Eltern wenden und Unterhalt von ihnen fordern. Gleichzeitig kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft dann die Leistungsfähigkeit deiner Eltern, also deren Einkommen. Wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind und du deinen Unterhalt mit deinem Nettoeinkommen und Kindergeld nicht bestreiten kannst, steht dir möglicherweise noch BAB zu.
Im Notfall kannst du auch einen Antrag auf Mietzuschuss beim zuständigen Jobcenter stellen, falls dein anrechenbares Einkommen inklusive Kindergeld und ggf․ BAB nicht ausreicht um die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu decken. In diesem Fall könnte das Jobcenter diese ungedeckten Kosten übernehmen diese Leistung zählt dann jedoch nicht als ALG-2.
Es ist also ratsam beim Jobcenter nachzufragen und sich zu erkundigen ob die Wohnung genehmigt wird, bevor sie anderweitig vergeben wird. Heutzutage wird die Quadratmeterzahl nicht mehr so hoch bewertet wie die Kosten. Du solltest dich also schnellstmöglich beim Jobcenter erkundigen, ob sie dir die Zustimmung für die Wohnung erteilen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass du möglicherweise keine Sozialhilfe oder ALG-2 erhältst, da du eine Ausbildungsvergütung bekommst und bei sozial schwachen Eltern die ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen können, BAB beantragen kannst.
Es scheint, dass das Jobcenter dir bereits die Zusage gegeben hat, dass du als unter 25-jährige Person eine eigene Wohnung beziehen kannst und die Kosten übernommen werden. In diesem Fall gibt es einen gewissen Spielraum bei der Wohnungssuche. Solange die Gesamtkosten der Wohnung angemessen sind, sollte die 5 qm Überschreitung kein Problem darstellen.
Allerdings solltest du vor Vertragsabschluss unbedingt nochmal mit dem Jobcenter sprechen » um sicherzustellen « dass die Wohnung tatsächlich genehmigt wird. Es könnte sein: Dass das Jobcenter noch weitere Informationen oder Unterlagen benötigt um deine Mietkosten zu übernehmen.
Falls deine Ausbildung nicht über das Jobcenter läuft musst du dich zunächst an deine Eltern wenden und Unterhalt von ihnen fordern. Gleichzeitig kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die Agentur für Arbeit prüft dann die Leistungsfähigkeit deiner Eltern, also deren Einkommen. Wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind und du deinen Unterhalt mit deinem Nettoeinkommen und Kindergeld nicht bestreiten kannst, steht dir möglicherweise noch BAB zu.
Im Notfall kannst du auch einen Antrag auf Mietzuschuss beim zuständigen Jobcenter stellen, falls dein anrechenbares Einkommen inklusive Kindergeld und ggf․ BAB nicht ausreicht um die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu decken. In diesem Fall könnte das Jobcenter diese ungedeckten Kosten übernehmen diese Leistung zählt dann jedoch nicht als ALG-2.
Es ist also ratsam beim Jobcenter nachzufragen und sich zu erkundigen ob die Wohnung genehmigt wird, bevor sie anderweitig vergeben wird. Heutzutage wird die Quadratmeterzahl nicht mehr so hoch bewertet wie die Kosten. Du solltest dich also schnellstmöglich beim Jobcenter erkundigen, ob sie dir die Zustimmung für die Wohnung erteilen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass du möglicherweise keine Sozialhilfe oder ALG-2 erhältst, da du eine Ausbildungsvergütung bekommst und bei sozial schwachen Eltern die ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen können, BAB beantragen kannst.