Beantragung einer Wohnung beim Jobcenter - Kann ich eine Wohnung bekommen, die etwas größer ist und günstiger ist als vorgeschrieben?

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Die Suche nach einer passenden Wohnung kann für viele Menschen eine Herausforderung sein. Dies gilt besonders für jene die auf die Unterstützung des Jobcenters angewiesen sind. Es stellt sich häufig die Frage: Kann ich eine größere und günstigere Wohnung mieten wie es die Vorgaben des Jobcenters erlauben? Eine spannende Thematik. Hier die wichtigsten Punkte.

Ja die Chance besteht. Ist die Wohnung fünf Quadratmeter größer als erlaubt jedoch günstiger als die gesetzliche Kaltmiete? Dann könnte das Jobcenter möglicherweise zustimmen. Es ist jedoch ratsam – sich vor Abschluss des Mietvertrags mit dem Jobcenter abzusprechen. Stell dir vor - die Gesamtkosten der Wohnung bleiben im Rahmen der Vorgaben. Sind die Nebenkosten und Heizkosten ähnlich wie angemessen? In diesem Fall könnte die zusätzliche Fläche unproblematisch sein.

Erfreulicherweise hat das Jobcenter dir bereits seine Zusage erteilt, dass du als unter 25-jährige Person eine eigene Wohnung beziehen darfst. Dies ermöglicht dir weiterhin Spielraum bei der Wohnungssuche. Die Gesamtkosten müssen jedoch immer angemessen bleiben. Ist das der Fall, dann sollte die Überschreitung der Quadratmeterzahl kein Hindernis darstellen.

Bedenke jedoch: Vor Vertragsunterzeichnung solltest du unbedingt das Jobcenter konsultieren. Nur so stellst du sicher – dass die Mietkostenübernahme reibungslos verläuft. Manchmal benötigt das Jobcenter noch zusätzliche Unterlagen oder Informationen. Ohne diese kann es möglicherweise zu Komplikationen kommen.

Falls deine Ausbildung nicht über das Jobcenter abgewickelt wird, geht der Blick zuerst zu deinen Eltern. Du könntest Unterhalt von ihnen anfordern. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Die Agentur prüft die finanzielle Situation deiner Eltern. Sind sie nicht leistungsfähig? Dann kannst du unter Umständen Anspruch auf BAB geltend machen.

Ein weiterer Punkt sollte ebenfalls bedacht werden: Hast du ein niedriges anrechenbares Einkommen, das inklusive Kindergeld und BAB die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht abdeckt? In diesem Fall könnte ein Antrag auf Mietzuschuss beim zuständigen Jobcenter hilfreich sein. Wichtig dabei - die Kostenübernahme zählt jedoch nicht als ALG-2.

Aktuelle Entwicklungen zeigen: Dass die Quadratmeterzahl bei der Genehmigung einer Wohnung nicht mehr so stark gewichtet wird wie früher. Die Mietkosten stehen inzwischen mehr im Fokus. Es ist also klug – so schnell wie möglich beim Jobcenter nachzufragen. Klärst du ob die Zustimmung für die Wohnung erteilt wird bevor diese anderweitig vergeben wird, gerätst du nicht in eine verzwickte Situation.

Zu guter Letzt ist zu beachten, dass du unter Umständen keine Sozialhilfe oder ALG-2 erhältst. Das gilt, wenn du eine Ausbildungsvergütung beziehst und deine Eltern finanziell schwach sind, aber dennoch ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Insofern wäre es dann ebenfalls ratsam BAB zu beantragen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Anfrage beim Jobcenter ist essenziell. Ob du eine größere Wohnung mieten kannst, hängt zum Teil von der Kostenstruktur ab. Klare Informationen und Kommunikation sind hier der Schlüssel!






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