Umzug innerhalb einer WG und Kostenübernahme durch das Jobcenter
Kann ich innerhalb meiner WG in ein anderes Zimmer ziehen und das Jobcenter für die Kosten des anderen Zimmers aufkommen lassen, damit ein Freund einziehen kann?
Um innerhalb einer WG in ein anderes Zimmer umzuziehen und die Kostenübernahme durch das Jobcenter zu beantragen, musst du einen schriftlichen Antrag stellen und den Umzug mit einem wichtigen Grund begründen. Der Umzug innerhalb der WG wird vom Jobcenter ebendies behandelt wie ein Umzug von einer in eine andere Wohnung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Eine Zusicherung für die Kostenübernahme gibt es nur dann wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Andernfalls müsstest du den Umzug auf eigene Kosten durchführen und nur die bisherigen Mietkosten weiterhin vom Jobcenter erhalten.
Passt auf : Dass du wahrscheinlich ebenfalls einen Untermietvertrag hast der gekündigt werden muss und die Kündigungsfrist einhalten muss, selbst unter der Umzug innerhalb der WG erfolgt. Du müsstest dann einen neuen Untermietvertrag für das andere Zimmer beenden. Selbst wenn die Miete für das andere Zimmer angemessen ist wird keine Bewilligung für höhere Kosten erfolgen wenn der Umzug nicht wirklich notwendig ist.
Es ist fraglich, ob das Jobcenter die Mehrkosten für das andere Zimmer bewilligen wird, da keine sozialrechtliche Notwendigkeit dafür erkennbar ist. Letztendlich liegt es im Ermessen des Jobcenters über die Bewilligung der Kostenübernahme zu entscheiden.
Es ist ratsam sich vor dem Umzug mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und den Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die finale Entscheidung liegt jedoch beim Jobcenter, basierend auf den individuellen Umständen und der Begründung für den Umzug.
Passt auf : Dass du wahrscheinlich ebenfalls einen Untermietvertrag hast der gekündigt werden muss und die Kündigungsfrist einhalten muss, selbst unter der Umzug innerhalb der WG erfolgt. Du müsstest dann einen neuen Untermietvertrag für das andere Zimmer beenden. Selbst wenn die Miete für das andere Zimmer angemessen ist wird keine Bewilligung für höhere Kosten erfolgen wenn der Umzug nicht wirklich notwendig ist.
Es ist fraglich, ob das Jobcenter die Mehrkosten für das andere Zimmer bewilligen wird, da keine sozialrechtliche Notwendigkeit dafür erkennbar ist. Letztendlich liegt es im Ermessen des Jobcenters über die Bewilligung der Kostenübernahme zu entscheiden.
Es ist ratsam sich vor dem Umzug mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und den Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die finale Entscheidung liegt jedoch beim Jobcenter, basierend auf den individuellen Umständen und der Begründung für den Umzug.