Kann man ohne Eingliederungsvereinbarung Sanktionen bekommen?

Was passiert, wenn keine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter abgeschlossen wurde und Eigenbemühungen nicht nachgewiesen werden?

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Nein, wenn keine Eingliederungsvereinbarung (EGV) mit dem Jobcenter abgeschlossen wurde besteht keine Verpflichtung Eigenbemühungen nachzuweisen. Das Nichtvorlegen von Eigenbemühungen kann in diesem Fall nicht sanktioniert werden. Allerdings ist es wichtig zu bedenken, dass das Jobcenter dennoch Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergreifen kann, ebenfalls ohne eine EGV abzuschließen.

Die Eingliederungsvereinbarung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Arbeitslosen und dem Jobcenter, in der individuelle Zielvereinbarungen für die Jobsuche und die Integration in den Arbeitsmarkt festgelegt werden. Es werden zum Beispiel konkrete Bewerbungsbemühungen, Weiterbildungen oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vereinbart. Die EGV wird in der Regel bei der Antragsstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erstellt und regelmäßig überprüft und angepasst. Wenn keine EGV abgeschlossen wurde – besteht keine Verpflichtung zur Vorlage von Eigenbemühungen.

Jedoch kann das Jobcenter auch ohne EGV Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergreifen. Dies können beispielsweise Vermittlungsvorschläge sein die mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen sind. Die Rechtsfolgebelehrung informiert den Arbeitslosen über mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben. In diesem Fall gelten die Vorgaben des Vermittlungsvorschlags als verpflichtend. Wenn man diese Vorgaben nicht erfüllt kann es zu einer Sanktion kommen.

Es ist also wichtig, sich aktiv am Arbeitsmarkt zu beteiligen und auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters zu reagieren, obwohl keine EGV besteht. Es kann zwar keine Sanktion wegen des Nichtnachweises von Eigenbemühungen erfolgen jedoch das Jobcenter kann dennoch Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ergreifen.

In deinem konkreten Fall, Amir, brauchst du dir also keine Sorgen zu machen, da keine EGV abgeschlossen wurde. Du kannst nun wieder aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen und dich um Arbeit bemühen, ohne dass du wegen des Nichtvorlegens von Eigenbemühungen sanktioniert werden kannst. Es kann jedoch sein – dass das Jobcenter dir Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung zusendet. In diesem Fall solltest du auf die Vorgaben des Vermittlungsvorschlags achten um eventuellen Sanktionen vorzubeugen.






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