Möglichkeiten nach der Schule: Kann ich ein Jahr zuhause bleiben, ohne Stress vom JobCenter zu bekommen?

Kann ich nach dem Abschluss der Schule ein Jahr zuhause bleiben und einen Minijob machen, ohne Konflikte mit dem JobCenter zu bekommen?

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Nach dem Abschluss der Schule und dem Erhalt deines Realabschlusses hast du grundsätzlich die Möglichkeit ein Jahr zuhause zu bleiben bevor du mit einer Ausbildung oder einem Studium beginnst. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten um mögliche Konflikte mit dem JobCenter zu vermeiden.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen: Dass du deine Schulpflicht erfüllt hast. Du bist also nicht weiterhin verpflichtet, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Allerdings gibt es ebenfalls noch die Berufsschulpflicht die in den meisten Bundesländern ein Jahr beträgt. In Niedersachsen gilt beispielsweise eine Berufsschulpflicht von einem Jahr. Wenn du dieses Jahr bereits absolviert hast kannst du theoretisch ein Jahr zuhause bleiben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass du während dieser Zeit keine finanzielle Hilfe vom JobCenter erwarten kannst. Bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern finanziell für dich zuständig. Wenn sie bereit sind dich finanziell zu unterstützen und du das Jahr zuhause verbringen möchtest ist das ihre eigene Entscheidung. Das JobCenter wird in diesem Fall keine Leistungen für dich erbringen.

Es ist außerdem ratsam sich über mögliche Konsequenzen zu informieren wenn du dich nicht an einer Schule anmeldest. In dem beschriebenen Fall hat der Mitarbeiter des JobCenters gedroht, dies zu melden und es kam zu einer Rechnung von der Stadt. Es kann sein – dass auch in anderen Fällen ähnliche Konsequenzen drohen könnten. Es ist deshalb ratsam sich vorher bei den örtlichen Behörden oder dem JobCenter zu erkundigen um möglichen Stress zu vermeiden.

Wenn du dich dazu entscheidest, ein Jahr zuhause zu bleiben und nebenbei einen Minijob zu machen ist es wichtig zu beachten, dass du während dieser Zeit auch deine Pflichten als Arbeitnehmer erfüllen musst. Das bedeutet – dass du zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen musst.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass du grundsätzlich ein Jahr zuhause bleiben kannst wenn du deine Pflichtschuljahre bereits erfüllt hast. Allerdings solltest du dich im Vorfeld über die Berufsschulpflicht in deinem Bundesland informieren und mögliche Konsequenzen einer Nichtanmeldung bei einer Schule abklären. Du kannst zuhause bleiben jedoch du solltest keine finanzielle Unterstützung vom JobCenter erwarten und musst während dieser Zeit deine Pflichten als Arbeitnehmer erfüllen.






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