Anerkennung einer abgebrochenen Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife

Kann eine abgebrochene Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden?

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Die Anerkennung einer abgebrochenen Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife kann von der Schule entschieden werden. Es ist wichtig – dass die Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert hat und als gelenktes Praktikum anzuerkennen ist. In diesem Fall sollte der Ausbildungsbetrieb ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen, welches als Nachweis für das Praktikum eingereicht werden kann.

Die Fragestellerin besucht derzeit die 12. Klasse eines berufsbildenden Gymnasiums in Rheinland-Pfalz und hat eine Ausbildung von 1 Jahr und 10 Monaten abgebrochen. Sie möchte wissen ob diese abgebrochene Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden kann.

Die Anerkennung einer abgebrochenen Ausbildung als Praktikum hängt von der jeweiligen Schule ab. Es ist empfehlenswert – sich direkt an das Sekretariat der Schule zu wenden und dort nachzufragen. Die Schule kann Auskunft geben ´ welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen ` um die abgebrochene Ausbildung als Praktikum anrechnen zu lassen.

In der Regel sollte die abgebrochene Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert haben um als Praktikum anerkannt werden zu können. Zudem muss es sich um ein gelenktes Praktikum handeln, bei dem die Auszubildende/den Auszubildenden in verschiedenen Bereichen eingesetzt wurde und identisch fachliche Kenntnisse erworben hat.

Sofern der Ausbildungsbetrieb ein wohlwollendes Arbeitszeugnis über die abgebrochene Ausbildung ausstellt, kann dieses als Nachweis für das Praktikum eingereicht werden. Das Sekretariat der Schule prüft dann ob die abgebrochene Ausbildung als Praktikum anerkannt werden kann. Falls ja – wird der praktische Teil der Fachhochschulreife durch die abgebrochene Ausbildung erfüllt.

Es ist jedoch zu beachten: Dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung immer bei der Schule liegt. Daher ist es ratsam – sich frühzeitig mit dem Sekretariat in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nur so kann sichergestellt werden: Dass die abgebrochene Ausbildung als Praktikum angerechnet wird und dadurch der praktische Teil der Fachhochschulreife erfüllt ist.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine abgebrochene Ausbildung als Praktikum für den praktischen Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden kann, wenn sie mindestens ein Jahr gedauert hat und als gelenktes Praktikum anzuerkennen ist. Die endgültige Entscheidung darüber trifft jedoch die jeweilige Schule.






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