Anerkennung der mittleren Reife bei Abschluss als Fachkraft für Lagerlogistik

Erhält man automatisch einen mittleren Bildungsabschluss mit einem Abschluss als Fachkraft für Lagerlogistik?

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Nein, man erhält nicht automatisch einen mittleren Bildungsabschluss mit einem Abschluss als Fachkraft für Lagerlogistik. Jedoch besteht die Möglichkeit · die Ausbildung als mittlere Reife anerkennen zu lassen · wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das Modell "9+3" ermöglicht es die Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik als mittlere Reife anzuerkennen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Hauptschulabschluss: Es muss ein Hauptschulabschluss vorhanden sein.

2. Berufsschule: Ein Notendurchschnitt von mindestens 3⸴0 in allen Fächern der Berufsschule muss erreicht worden sein.

3. Fremdsprache: Es müssen mindestens 5 Jahre Unterricht in einer Fremdsprache nachgewiesen werden, obwohl dabei am Ende eine Note "ausreichend" erreicht werden muss.

4. Bestandene Abschlussprüfung: Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren muss erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Gesellenbrief als Fachkraft für Lagerlogistik ähnelt mit dem Realschulabschluss ist. Dies bedeutet – dass man mit einem abgeschlossenen Ausbildungsberuf in diesem Bereich die gleichen beruflichen Möglichkeiten hat wie mit einem Realschulabschluss.

Um jedoch einen vollwertigen mittleren Bildungsabschluss zu erlangen, müsste man zusätzlich eine gesonderte Prüfung oder den Besuch einer weiterführenden Schule absolvieren.

Insgesamt lässt sich also festhalten: Dass man mit einem Abschluss als Fachkraft für Lagerlogistik nicht automatisch einen mittleren Bildungsabschluss erhält. Es besteht jedoch die Möglichkeit · die Ausbildung als mittlere Reife anerkennen zu lassen · wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.






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