Ist es erlaubt, durch einen Zettel der Eltern darum zu bitten, die Schule 2 Schulstunden eher zu verlassen?

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Ja grundsätzlich ist es möglich sich von der Schule für einen bestimmten Zeitraum freistellen zu lassen. Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei der Klassenlehrerin die welche Leistungen des Schülers beurteilt und einschätzt ob die fehlenden Stunden einen negativen Einfluss auf die schulischen Leistungen haben könnten. Es gibt jedoch einige Faktoren ´ die berücksichtigt werden sollten ` um eine positive Entscheidung zu begünstigen.

Zunächst einmal ist es wichtig: Dass die Eltern mit der Abwesenheit des Schülers einverstanden sind. Sie können einen schriftlichen Antrag stellen, in dem sie den Grund für die vorzeitige Abwesenheit angeben. Es ist ratsam – dabei ehrlich zu sein und den genauen Grund anzugeben.

Eine mögliche Formulierung könnte sein: "Hiermit bitten wir höflich um die vorzeitige Entlassung unseres Kindes aus schulischen Gründen. Unser Kind nimmt an einem Konzert teil das an diesem Tag stattfindet. Wir sind als Eltern damit einverstanden und bitten um Verständnis für diese Abwesenheit."

Es ist wichtig zu betonen: Dass die Entscheidung letztendlich bei der Klassenlehrerin oder dem Schulleiter liegt. Diese werden den Antrag sorgfältig prüfen und abwägen, ob die fehlenden Stunden die schulischen Leistungen des Schülers beeinträchtigen könnten.

Es ist ebenfalls möglich » dass die Schule bestimmte Regelungen hat « ebenso wie häufig und aus welchen Gründen ein Schüler von der Schule freigestellt werden kann. In diesem Fall sollten sich die Eltern vorab über die internen Regelungen informieren und diese bei ihrem Antrag berücksichtigen.

Insgesamt gilt: Dass eine rechtzeitige und höfliche Kommunikation mit der Schule die Angabe des genauen Grundes und das Einverständnis der Eltern die Chancen auf eine positive Entscheidung erhöhen können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Schulen und Klassenlehrer die gleichen Regeln und Vorgehensweisen haben deshalb ist es ratsam sich im Vorfeld über die individuellen Regelungen zu informieren.






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