Darf die Lehrerin nach den Ferien eine HÜ schreiben?
Darf eine Lehrerin in Rheinland-Pfalz nach den Ferien den Schülern eine Hausaufgabe aufgeben, die am ersten Schultag nach den Ferien abgegeben werden muss? In Rheinland-Pfalz ist es laut Schulgesetz erlaubt, schriftliche Abfragen der Hausaufgaben durchzuführen, solange sie sich auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten dauern. …