Kündigung in der Probezeit bei Zeitarbeit wegen Krankmeldung?

Kann man in der Probezeit bei einer Zeitarbeit gekündigt werden, wenn man wegen Krankheit eine Woche ausfällt?

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In der Welt der Zeitarbeit und der Probezeit kann die Angst vor einer Kündigung wegen Krankheit durchaus präsent sein. Grundsätzlich ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit in den ersten vier Wochen möglich vor allem bei einer langwierigen Erkrankung die welche Rückkehr zur Arbeit unwahrscheinlich macht. Allerdings ist dies in der Probezeit eine rechtliche Grauzone die am besten mit einem Fachanwalt besprochen werden sollte.

Wenn du jedoch in den vergangenen fünf Monaten gute Arbeit geleistet hast und dein Arbeitgeber zufrieden mit dir war ist die Wahrscheinlichkeit einer Kündigung aufgrund einer kurzfristigen Krankmeldung eher gering. Die Zeitarbeitsfirma wird dich wahrscheinlich nicht kündigen, wenn der Entleiher dich weiterbeschäftigen möchte. Also keine Panik!

Krank sein ist menschlich und kein Grund für eine Kündigung. Dein Arbeitgeber sollte Verständnis für deine Situation haben und dir Zeit geben, dich auszuruhen und wieder gesund zu werden. Deine Gesundheit steht an erster Stelle.

Auch wenn die Zeitarbeitsfirma vielleicht nicht begeistert ist » wenn du krankgeschrieben bist « solltest du dich unverzüglich melden. Nach nur fünf Monaten wird eine Woche Krankheit höchstwahrscheinlich nicht zu einer Kündigung führen. Also konzentriere dich darauf – gesund zu werden und dich zu erholen. Gute Besserung!






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