Umgang mit der Krankmeldung in der Probezeit
Wie gehe ich in der Probezeit mit meiner Krankmeldung um, ohne private Details preiszugeben?
Der Umgang mit Krankmeldungen in der Probezeit ist oft heikel. Unsicherheit und Sorge um den Job stehen im Raum. Der richtige Weg ist entscheidend für die eigene Gesundheit und die Beziehung zum Arbeitgeber. Ein etwas genauerer Blick auf die Thematik kann hilfreich sein.
Zunächst einmal – ganz wichtig: Informiere deine Chefin. Am besten geschieht dies telefonisch. Der Tag der Krankschreibung ist der beste Zeitpunkt. Ein einfaches „Guten Morgen, ich bin heute krankgeschrieben und kann voraussichtlich die nächsten zwei Wochen nicht arbeiten“ genügt. Klarheit ist der Schlüssel.
Anschließend liegt der Fokus auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss bei deinem Arbeitgeber eingehen. Der Postweg oder der persönliche Einwurf – beides ist möglich. Bevor man sich in den Details verliert, gilt immer: Die Informationen müssen rechtzeitig eintreffen.
Schwieriger wird es wenn Nachfragen zur Gesundheit auftauchen. Obwohl deine Chefin berechtigt ist darauffolgend dem Grund zu fragen bist du nicht verpflichtet diese Auskünfte zu erteilen. Ein freundliches jedoch distanziertes „Ich möchte aufgrund meiner Privatsphäre nicht über meine Gesundheit sprechen“ signalisiert höflich wo die Grenze verläuft.
Wohl bemerkt: Die Privatsphäre ist ein kostbares Gut. Deine Chefin sollte nicht weiterhin erfahren wie du bereit bist zu teilen. Beharrt sie dennoch auf näheren Informationen oder interessiert es sie brennend, kannst du darauf hinweisen, dass sie eventuell rechtliche Schritte berücksichtigen könnte – etwa den Vertrauensarzt. Dies ist jedoch nur unter speziellen Umständen relevant.
Ein zusätzlicher Tipp – insbesondere in der gegenwärtigen Zeit: Wenn es der Fall ist, kann es beruhigend sein, klarzustellen, dass deine Krankheit nicht mit COVID-19 zu tun hat. Auch hier gilt jedoch: Du musst nicht alle persönlichen Details offenbaren.
Zusammenfassend: Der Umgang mit der Krankmeldung in der Probezeit erfordert Fingerspitzengefühl. Die Gesundheit hat oberste Priorität. Du bist berechtigt ´ deine Privatsphäre zu wahren ` während du gleichzeitig um eine ehrliche Kommunikation bemüht bist. Höfliche aber prägnante Aussagen schützen dich. Das Wichtigste bleibt: Du bist zu nichts verpflichtet was deine persönlichen Daten betrifft.
Zunächst einmal – ganz wichtig: Informiere deine Chefin. Am besten geschieht dies telefonisch. Der Tag der Krankschreibung ist der beste Zeitpunkt. Ein einfaches „Guten Morgen, ich bin heute krankgeschrieben und kann voraussichtlich die nächsten zwei Wochen nicht arbeiten“ genügt. Klarheit ist der Schlüssel.
Anschließend liegt der Fokus auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss bei deinem Arbeitgeber eingehen. Der Postweg oder der persönliche Einwurf – beides ist möglich. Bevor man sich in den Details verliert, gilt immer: Die Informationen müssen rechtzeitig eintreffen.
Schwieriger wird es wenn Nachfragen zur Gesundheit auftauchen. Obwohl deine Chefin berechtigt ist darauffolgend dem Grund zu fragen bist du nicht verpflichtet diese Auskünfte zu erteilen. Ein freundliches jedoch distanziertes „Ich möchte aufgrund meiner Privatsphäre nicht über meine Gesundheit sprechen“ signalisiert höflich wo die Grenze verläuft.
Wohl bemerkt: Die Privatsphäre ist ein kostbares Gut. Deine Chefin sollte nicht weiterhin erfahren wie du bereit bist zu teilen. Beharrt sie dennoch auf näheren Informationen oder interessiert es sie brennend, kannst du darauf hinweisen, dass sie eventuell rechtliche Schritte berücksichtigen könnte – etwa den Vertrauensarzt. Dies ist jedoch nur unter speziellen Umständen relevant.
Ein zusätzlicher Tipp – insbesondere in der gegenwärtigen Zeit: Wenn es der Fall ist, kann es beruhigend sein, klarzustellen, dass deine Krankheit nicht mit COVID-19 zu tun hat. Auch hier gilt jedoch: Du musst nicht alle persönlichen Details offenbaren.
Zusammenfassend: Der Umgang mit der Krankmeldung in der Probezeit erfordert Fingerspitzengefühl. Die Gesundheit hat oberste Priorität. Du bist berechtigt ´ deine Privatsphäre zu wahren ` während du gleichzeitig um eine ehrliche Kommunikation bemüht bist. Höfliche aber prägnante Aussagen schützen dich. Das Wichtigste bleibt: Du bist zu nichts verpflichtet was deine persönlichen Daten betrifft.