Kommunikation bei Krankmeldung in der Ausbildung

Wie wird die Krankmeldung in der Ausbildung weitergeleitet und welche Informationen sollte man dem Ausbildungsleiter telefonisch mitteilen?

Uhr
In der Regel ist es üblich, dass man sich bei Krankheit am ersten Tag telefonisch bei seinem Arbeitgeber krankmeldet und ihm mitteilt, dass man eine ärztliche Krankschreibung vorlegen wird. Im vorliegenden Fall hat die Person am ersten Tag der Krankheit ihre Ausbilderin darüber informiert und sich eine ärztliche Krankmeldung besorgt die von ihrer Mutter bei der Zentrale des Betriebs abgegeben wurde. Das Hauptgebäude des Betriebs ist nur zwei Häuser vom Gebäude der Abteilung entfernt, in der die Auszubildende tätig ist. Nun stellt sich die Frage ob es notwendig ist der Abteilung in der die Ausbilderin arbeitet, zusätzlich Bescheid zu geben.

In der Regel ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich: Dass die Krankmeldung in die richtige Abteilung weitergeleitet wird. Wenn die Krankmeldung im Betrieb abgegeben wurde, sollte sie von der Zentrale zur Personalstelle weitergeleitet werden. Es ist also nicht die Aufgabe der Auszubildenden sich um die Weiterleitung der Krankmeldung zu kümmern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Abwesenheit des Auszubildenden aufgrund von Krankheit zu dokumentieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Es kann jedoch sinnvoll sein » dem Ausbildungsleiter telefonisch mitzuteilen « ebenso wie lange die Krankschreibung voraussichtlich dauern wird. Auf diese Weise ist der Ausbildungsleiter über den Zeitraum der Abwesenheit informiert und kann gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen ergreifen um die Ausbildungsinhalte zu kompensieren oder zu verschieben. Eine telefonische Absprache ist in diesem Fall besser, da eine E-Mail möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt gelesen wird und die Information so schneller an den Ausbildungsleiter gelangt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass dies nur allgemeine Richtlinien sind und jedes Unternehmen seine eigenen Regeln und Abläufe haben kann. Deshalb ist es ratsam, den Ausbildungsvertrag oder das Ausbildungshandbuch des Unternehmens zu konsultieren um sicherzustellen, dass man den richtigen Prozess befolgt.

Zusammenfassend ist es nicht erforderlich der Abteilung in der die Ausbilderin arbeitet zusätzlich Bescheid zu geben, da der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist die Krankmeldung in die richtige Abteilung weiterzuleiten. Es ist jedoch sinnvoll dem Ausbildungsleiter telefonisch mitzuteilen wie lange die Krankschreibung voraussichtlich dauern wird um eine reibungslose Kommunikation und Organisation während der Abwesenheit sicherzustellen.






Anzeige