Kündigung in der Probezeit während Krankheit - Was sind die nächsten Schritte?
Nachdem ich während meiner Probezeit gekündigt wurde und nun krankgeschrieben bin, wie lange muss mein Arbeitgeber mir noch Gehalt zahlen? Muss ich bis zum Kündigungstermin zur Verfügung stehen? Wie gehe ich am besten vor, um meine Ansprüche beim Arbeitsamt geltend zu machen?
Zunächst einmal ist es wichtig, ruhig zu bleiben und einen klaren Kopf zu bewahren. In der Probezeit kann der Arbeitgeber dich fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen, deshalb ist die Kündigung an sich rechtlich in Ordnung. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir dein Gehalt bis zum offiziellen Kündigungstermin zu zahlen ebenfalls wenn du währenddessen krankgeschrieben bist. Das bedeutet, dass du weiterhin Anspruch auf dein Gehalt hast, bis zum 10․09., dem Kündigungstermin.
Es ist ratsam mit deinem Arbeitgeber zu klären ob du freigestellt bist oder ob du bis zum Kündigungstermin noch arbeiten musst. Falls du Zweifel hast ob du tatsächlich freigestellt bist kannst du dich auch vom Arzt weiter krankschreiben lassen um nicht weiterhin zur Arbeit gehen zu müssen.
Es ist wichtig sich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt zu melden sobald du von deiner Kündigung erfährst. Dadurch wird sichergestellt – dass du keine Nachteile bei der Beantragung von Arbeitslosengeld hast und rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten kannst. Du kannst dich telefonisch arbeitslos melden und erklären: Dass du sobald es dir besser geht persönlich vorbeikommen wirst.
Wichtig zu wissen ist auch: Dass die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit auch während der Probezeit bis zu 6 Wochen erfolgt. Falls du leistungsbezogene Zulagen erhältst, könnten diese während deiner Krankheitszeit entfallen. Du bist noch 4 Wochen nach der Kündigung über deine Krankenkasse krankenversichert, also keine Sorge wegen deiner Gesundheitsversorgung.
Insgesamt ist es nun wichtig einen klaren Plan für deine nächsten Schritte zu ausarbeiten. Falls du noch offene Fragen hast, scheue dich nicht davor, rechtzeitige Beratung vom Arbeitsamt oder anderen Experten in Anspruch zu nehmen um sicherzustellen, dass du deine Ansprüche vollständig geltend machen kannst.
Es ist ratsam mit deinem Arbeitgeber zu klären ob du freigestellt bist oder ob du bis zum Kündigungstermin noch arbeiten musst. Falls du Zweifel hast ob du tatsächlich freigestellt bist kannst du dich auch vom Arzt weiter krankschreiben lassen um nicht weiterhin zur Arbeit gehen zu müssen.
Es ist wichtig sich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt zu melden sobald du von deiner Kündigung erfährst. Dadurch wird sichergestellt – dass du keine Nachteile bei der Beantragung von Arbeitslosengeld hast und rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten kannst. Du kannst dich telefonisch arbeitslos melden und erklären: Dass du sobald es dir besser geht persönlich vorbeikommen wirst.
Wichtig zu wissen ist auch: Dass die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit auch während der Probezeit bis zu 6 Wochen erfolgt. Falls du leistungsbezogene Zulagen erhältst, könnten diese während deiner Krankheitszeit entfallen. Du bist noch 4 Wochen nach der Kündigung über deine Krankenkasse krankenversichert, also keine Sorge wegen deiner Gesundheitsversorgung.
Insgesamt ist es nun wichtig einen klaren Plan für deine nächsten Schritte zu ausarbeiten. Falls du noch offene Fragen hast, scheue dich nicht davor, rechtzeitige Beratung vom Arbeitsamt oder anderen Experten in Anspruch zu nehmen um sicherzustellen, dass du deine Ansprüche vollständig geltend machen kannst.