Kündigung eines Arbeitsvertrags vor Arbeitsbeginn: Wie lange hat man Zeit?

Kann man eine Woche vor Arbeitsbeginn den Vertrag kündigen oder rückgängig machen? Wie lange hat man dafür Zeit?

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Die Möglichkeit einer Kündigung vor Arbeitsbeginn hängt von verschiedenen Faktoren ab, ebenso wie beispielsweise von den Regelungen im Arbeitsvertrag oder dem Vorhandensein einer Probezeit. Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn ordentlich und fristgerecht gekündigt werden, vorausgesetzt keine arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen dagegen sprechen. Die Kündigungsfristen können je nach Vereinbarung unterschiedlich ausfallen.

Wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel zur Kündigung vor Arbeitsbeginn besteht » kann es sein « dass das Arbeitsverhältnis erst durch den tatsächlichen Arbeitsantritt wirksam wird. In diesem Fall ist eine Kündigung vorher nicht möglich und das Arbeitsverhältnis muss zunächst angetreten werden. Auch eine Klausel die eine Kündigung erst nach Antritt des Arbeitsverhältnisses erlaubt, kann im Arbeitsvertrag enthalten sein. In diesem Fall müsste man also tatsächlich zur Arbeit erscheinen um den Vertrag später kündigen zu können.

Finden sich jedoch keine entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag, kann der Vertrag vor Arbeitsbeginn ordentlich und fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigungsfristen richten sich nach den arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen die im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Sind diese nicht vorhanden – gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Innerhalb einer Probezeit von bis zu sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten in der Regel 14 Tage. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Falls man die Kündigungsfrist nicht einhalten möchte kann man das 💬 mit dem Arbeitgeber suchen. In vielen Fällen wird der Arbeitgeber einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag zustimmen. Der Arbeitgeber hat meist kein Interesse an einem neuen Mitarbeiter der bereits von Anfang an keine Motivation zeigt und sowieso bald wieder gehen möchte.

Es ist ratsam den Arbeitsvertrag ebendies zu prüfen da dort oft spezifische Kündigungsfristen festgelegt sind. In der Probezeit beträgt die beidseitige Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Wenn man jedoch bereits vor Arbeitsbeginn festgestellt hat: Dass man die Stelle nicht antreten möchte wird der Arbeitgeber in den meisten Fällen akzeptieren, dass man gar nicht erst erscheint. In der Probezeit gelten oft besondere Regelungen die eine flexiblere Kündigung ermöglichen.

Insgesamt lässt sich sagen: Dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages vor Arbeitsbeginn möglich ist gleichwohl sollten die vertraglichen Regelungen und ebenfalls die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Es ist ratsam ´ das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen ` um eine einvernehmliche Lösung zu finden.






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