Darf die Lehrerin nach den Ferien eine HÜ schreiben?

Darf eine Lehrerin in Rheinland-Pfalz nach den Ferien den Schülern eine Hausaufgabe aufgeben, die am ersten Schultag nach den Ferien abgegeben werden muss?

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In Rheinland-Pfalz ist es laut Schulgesetz erlaubt schriftliche Abfragen der Hausaufgaben durchzuführen solange sie sich auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als 15 Minuten dauern. Allerdings besagt das Gesetz auch, dass am ersten Schultag nach den Ferien keine Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen stattfinden sollten. Dies gilt jedoch nicht explizit für Hausaufgaben die nicht als schriftliche Leistungsüberprüfung angesehen werden.

Es ist verständlich, dass Schüler sich Sorgen machen, wenn sie direkt nach den Ferien eine HÜ schreiben sollen. Einige argumentieren, dass es wichtig ist, sich ebenfalls außerhalb des Unterrichts kontinuierlich auf Aufgaben vorzubereiten um sich für das spätere Berufsleben vorzubereiten, in dem neue Aufgaben nicht immer vorher angekündigt werden.

Dennoch könnte eine überraschende HÜ direkt nach den Ferien für viele Schüler unangenehm sein, da sie sich nicht angemessen vorbereiten konnten. Es wäre deshalb sinnvoll wenn die Schule und die Lehrkräfte dies berücksichtigen und den Schülern ausreichend Zeit geben um sich nach den Ferien wieder auf den Schulalltag einzustellen. Letztendlich sollten Lehrer und Schüler gemeinsam einen respektvollen und förderlichen Umgang miteinander pflegen um das Beste aus der schulischen Bildung herauszuholen.






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