Flirten mit einer Lehrerin - Was ist erlaubt und wie sollte man vorgehen?

Ist es angemessen, als Schüler mit einer Lehrerin zu flirten und welche Konsequenzen sind zu erwarten?

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Flirten mit einer Lehrerin. Ist das überhaupt erlaubt? Diese Frage stellt sich vielen Schülern während ihrer Schulzeit. Eine Antwort darauf lautet: Hauptsächlich nicht! Lehrer-Schüler-Beziehungen sind gesetzlich nicht gestattet. Die Abhängigkeit zwischen beiden stellt ein Risiko dar. Schüler stehen unter dem Schutz ihrer Lehrkräfte. Ein Liebesverhältnis kann zu einem Machtmissbrauch führen – das ist unbestritten.

Zunächst einmal – eine Lehrerin darf kein Liebesverhältnis zu einem Schüler eingehen. Das ist nicht nur eine rechtliche Frage. Es ist eine ethische. Schüler gelten in diesem Rahmen als „Schutzbefohlene“. Das bedeutet, dass Schüler eine besondere Schutzwürdigkeit genießen. Eine Lehrer-Schüler-Beziehung könnte sowie für die Lehrerin als ebenfalls für den Schüler schwerwiegende Folgen haben. Das gefährdet nicht nur den Beruf der Lehrkraft allerdings auch das Wohl des Schülers.

Wenn euer Interesse an einer Lehrerin besteht ist es wohl am klügsten, zu warten. Bis zum Ende der Schulzeit. Erst dann ist ein persönlicher Kontakt sinnvoll und vor allem auch möglich. Aber seid gewarnt – oft wissen Schüler nicht was im Privatleben ihrer Lehrer vor sich geht. Es ist durchaus möglich, dass die Lehrerin bereits in einer Beziehung ist oder persönliche Umstände hat die eine Beziehung ausschließen würden. Ein bisschen Recherche könnte nicht schaden ´ um sicherzustellen ` dass eure Hoffnungen nicht auf Sand gebaut sind.

Ein weiterer Punkt findet sich im emotionalen Bereich. Während der Schulzeit verlieben sich viele Schüler in ihre Lehrer. Diese Schwärmereien sind häufig nicht von Dauer. Die Realität sieht oft anders aus. So ist es klug – eure eigenen Gefühle eingehend zu reflektieren. Handelt es sich um eine echte Zuneigung oder ist es nur eine vorübergehende Schwärmerei? Diese Frage ist entscheidend – bevor ihr irgendwelche Schritte unternimmt.

Wenn der Schulabschluss erreicht ist und das Interesse an der Lehrerin weiterhin besteht, dann – erst dann – könntet ihr einen Schritt wagen. Vielleicht ist es der Moment – sie anzusprechen und eure Gefühle mitzuteilen. Doch respektvoll und sensibel solltet ihr vorgehen – das ist unerlässlich. Immer im Hinterkopf: Die Lehrerin wird Rücksicht auf ihre berufliche Integrität und ihren Ruf nehmen müssen. Das könnte bedeuten: Dass sie auf eure Flirtversuche nicht eingehen kann oder möchte.

Zusammengefasst – Lehrer-Schüler-Beziehungen sind rechtlich problematisch und in vielen Fällen auch ethisch bedenklich. Warten bis zur Schulzeit ist eine weise Entscheidung bevor persönlicher Kontakt aufgenommen wird. Seid euch im Klaren darüber, dass persönliche Umstände der Lehrerin euch ähnlich wie im Weg stehen könnten. Der Schutz des Schülers und auch die Integrität der Lehrerin stehen immer an erster Stelle.






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