Rechtliche und berufliche Konsequenzen einer Beziehung zwischen Lehrer und Schüler

Was sind die rechtlichen und beruflichen Konsequenzen, wenn eine Lehrerin eine Beziehung mit einem Schüler eingeht?

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Strafrechtlich gesehen gibt es bei einer Beziehung zwischen Lehrerin und minderjährigem Schüler den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 des Strafgesetzbuches. Hierbei muss ein direktes Abhängigkeitsverhältnis bestehen also: Dass die betreffende Person tatsächlich die Lehrerin des Schülers ist. Falls eine solche Beziehung besteht – macht sich die Lehrerin strafbar. Ist der Schüler hingegen volljährig hat die Lehrerin strafrechtlich nichts zu befürchten.

Das dienstrechtliche Verhalten der Lehrerin hängt davon ab ob sie als Beamte oder als Angestellte tätig ist. Im Falle einer angestellten Lehrerin würde sie höchstwahrscheinlich ihren Job verlieren, unabhängig vom Alter des Schülers. Bei einer beamteten Lehrerin ist die Bandbreite der möglichen Konsequenzen größer und hängt ähnlich wie vom Alter des Schülers ab. Dies kann eine Geldbuße, eine Rückstufung der Besoldungsgruppe, eine Versetzung in die Verwaltung oder sogar eine Kündigung in Verbindung mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis umfassen.

Bei Lehrreferendaren und Lehrern in der Probezeit ist eine Entlassung einfacher als bei Lehrern die Beamte auf Lebenszeit sind. In letzterem Fall müssen die Gerichte darüber urteilen ob eine Kündigung rechtens ist.

Wenn eine Lehrerin nach § 174 des Strafgesetzbuches wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von mindestens 6 Monaten rechtskräftig verurteilt wird, verliert sie auf jeden Fall ihren Beamtenstatus. Es ist deshalb ratsam, dass ein minderjähriger Schüler der noch zur Schule geht und sich in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zur Lehrerin befindet, sich zurückhält um der Lehrerin keine Probleme zu bereiten.

Es ist wichtig anzumerken: Dass während der Schulzeit eine Beziehung zwischen Lehrerin und Schüler unabhängig vom Alter des Schülers problematisch ist. Nach der Schulzeit hingegen bestehen rechtlich keine Bedenken mehr.

Es ist zwar nicht ungewöhnlich: Dass sich Schüler in ihre Lehrerinnen verlieben freilich werden Lehrerinnen sich nicht auf derartige Beziehungen einlassen. Sie riskieren dadurch ihre berufliche Laufbahn. Es ist ratsam, sich auf den Unterricht zu konzentrieren und eine passende Freundin außerhalb des schulischen Kontexts zu suchen.






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