Rechtliche und berufliche Konsequenzen einer Beziehung zwischen Lehrer und Schüler
In der schulischen Welt sieht es oft so aus, dass Sympathien und Zuneigungen entwickelt werden. Lehrer und Schüler begegnen sich täglich. Doch - was passiert, wenn daraus weiterhin wird? Eine Beziehung zwischen einer Lehrerin und einem Schüler wirft viele Fragen auf. Insbesondere die rechtlichen und beruflichen Konsequenzen können weitreichend und drastisch sein.
Strafrechtlich ist die Lage klar. Der Paragraf 174 des Strafgesetzbuches regelt den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Darunter fällt unter anderem ebenfalls die Beziehung zwischen einer Lehrerin und ihrem minderjährigen Schüler. Eine Lehrerin die mit einem minderjährigen Schüler eine sexuelle Beziehung eingeht, macht sich dadurch strafbar. Ein Abhängigkeitsverhältnis muss jedoch bestehen. Ist der Schüler jedoch über 18 gibt es aus strafrechtlicher Sicht keine Konsequenzen. Das ist eine wichtige Differenzierung.
Die dienstrechtlichen Konsequenzen hängen stark vom Status der Lehrerin ab. Ist sie angestellt – verliert sie in der Regel ihren Arbeitsplatz. Altersunabhängig. Die Situation ist komplexer bei beamteten Lehrerinnen. Hier können die idealen Maßnahmen von einer Geldbuße über Versetzung bis zur möglichen Kündigung reichen. Die spezielle Umstände - die Beziehung und das Alter des Schülers - spielen entscheidende Rollen. Besonders bei Lehrreferendaren oder Lehrerinnen in der Probezeit erfolgt die Entlassung schneller als bei verbeamteten Lehrern die welche lebenslangen Beamtenstatus genießen. In diesem Fall muss ein Gericht entscheiden ob eine Kündigung rechtens ist oder nicht.
Kritisch wird es wenn eine Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt wird. Bereits ein Urteil von mindestens sechs Monaten Haft führt unweigerlich zum Verlust des Beamtenstatus. Es könnte also ratsam sein - für Schüler und Lehrer - die Grenzen der professionellen Beziehung zu respektieren. Beziehungen ´ die während der Schulzeit entstehen ` sind immer problematisch.
Das bedeutet nicht: Dass Lehrer keine Gefühle haben. Das Menschenrecht ist es – Empfindungen zu ausarbeiten. Doch die Schulzeit sollte im Vordergrund stehen. Schüler sollten ihr Augenmerk auf den Unterricht legen; Lehrer ebenso. Eine Suche nach einem Partner sollte außerhalb des Klassenzimmers stattfinden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Lehrer-Schüler-Beziehungen sind auf verschiedenen Ebenen äußerst bedenklich. Das Risiko einer vorzeitigen Beendigung der beruflichen Laufbahn ist hoch. Es ist zu beachten – dass trotz eventueller Sympathie zwischen Lehrerin und Schüler die Verantwortungsbereiche klar abgesteckt sind. Klares Handeln führt zu vermeidbaren Problemen. So bleibt der Fokus auf dem Bildungssektor und der Entwicklung junger Menschen.
Strafrechtlich ist die Lage klar. Der Paragraf 174 des Strafgesetzbuches regelt den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Darunter fällt unter anderem ebenfalls die Beziehung zwischen einer Lehrerin und ihrem minderjährigen Schüler. Eine Lehrerin die mit einem minderjährigen Schüler eine sexuelle Beziehung eingeht, macht sich dadurch strafbar. Ein Abhängigkeitsverhältnis muss jedoch bestehen. Ist der Schüler jedoch über 18 gibt es aus strafrechtlicher Sicht keine Konsequenzen. Das ist eine wichtige Differenzierung.
Die dienstrechtlichen Konsequenzen hängen stark vom Status der Lehrerin ab. Ist sie angestellt – verliert sie in der Regel ihren Arbeitsplatz. Altersunabhängig. Die Situation ist komplexer bei beamteten Lehrerinnen. Hier können die idealen Maßnahmen von einer Geldbuße über Versetzung bis zur möglichen Kündigung reichen. Die spezielle Umstände - die Beziehung und das Alter des Schülers - spielen entscheidende Rollen. Besonders bei Lehrreferendaren oder Lehrerinnen in der Probezeit erfolgt die Entlassung schneller als bei verbeamteten Lehrern die welche lebenslangen Beamtenstatus genießen. In diesem Fall muss ein Gericht entscheiden ob eine Kündigung rechtens ist oder nicht.
Kritisch wird es wenn eine Lehrerin wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt wird. Bereits ein Urteil von mindestens sechs Monaten Haft führt unweigerlich zum Verlust des Beamtenstatus. Es könnte also ratsam sein - für Schüler und Lehrer - die Grenzen der professionellen Beziehung zu respektieren. Beziehungen ´ die während der Schulzeit entstehen ` sind immer problematisch.
Das bedeutet nicht: Dass Lehrer keine Gefühle haben. Das Menschenrecht ist es – Empfindungen zu ausarbeiten. Doch die Schulzeit sollte im Vordergrund stehen. Schüler sollten ihr Augenmerk auf den Unterricht legen; Lehrer ebenso. Eine Suche nach einem Partner sollte außerhalb des Klassenzimmers stattfinden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Lehrer-Schüler-Beziehungen sind auf verschiedenen Ebenen äußerst bedenklich. Das Risiko einer vorzeitigen Beendigung der beruflichen Laufbahn ist hoch. Es ist zu beachten – dass trotz eventueller Sympathie zwischen Lehrerin und Schüler die Verantwortungsbereiche klar abgesteckt sind. Klares Handeln führt zu vermeidbaren Problemen. So bleibt der Fokus auf dem Bildungssektor und der Entwicklung junger Menschen.